So jedenfalls lautet die Schlagzeile des Kollegen Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz, in seinem durchaus viel beachteten Blogeintrag (Internet-Law » Bei Kachelmann wird es langsam lächerlich).
Seine Thesen:
- Prof. Ralf Höcker als Vertreter des Wettermoderators Jörg Kachelmann “beglücke” die Aussenwelt regelmässig mit Meldungen über neue Unterlassungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz.
- Das Landgericht Köln könne mit seiner Entschädigung, einer amtierenden Staatsanwältin zu untersagen, die Nebenklägerin aus dem Kachelmann-Prozess weiterhin als “Opfer” oder “Geschädigte” zu bezeichnen, über das Ziel hinausgeschossen sein.
- Es sei fraglich, ob die Kanzlei des Prof. Höcker die Nebenklägerin als “Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs” bezeichnen dürfe.
- Die ständigen Unterlassungsverfahren des Jörg Kachelmann bedienen allenfalls den “Streisand-Effekt”, führen also dazu, dass eine unerwünschte Information gerade nicht unterdrückt, sondern sogar besonders bekannt gemacht werde.
Überwiegend teile ich die Ansichten des Kollegen Stadler, und trotzdem möchte ich sie gerne ein wenig ergänzen:
Gerade der Fall Kachelmann ist davon geprägt, dass insbesondere diejenigen Informationen und Stellungnahmen, die im Internet verbreitet werden, sehr schnell weitergegeben, zitiert und kopiert werden – und häufig ist es so, dass solche Informationen, die dann später freiwillig oder unfreiwillig aus dem Netz verschwinden, zu diesem Zeitpunkt schon ein Eigenleben entwickelt haben.
Ein Beispiel:
Ganz zu Beginn des Falles Kachelmann gab sein Unternehmen eine Presseerklärung heraus. Diese ist längst aus dem Internet verschwunden, doch trotzdem hat sie nicht unerhebliche Spuren hinterlassen, zB. hier: http://netplosiv.com/201042450/krimi…eine-stalkerin:
“Auch im Umfeld von Jörg Kachelmann kann man sich offenbar nicht vorstellen, um wen es sich bei der Anzeigenerstatterin handeln könnte.
Der Geschäftspartner erhebt sogar schwere Anschuldigungen gegen die Anzeigenerstatterin und spricht von „Stalking“.”
Nun hat sich Jörg Kachelmann selbst schon in seiner ersten Vernehmung nach seiner Verhaftung nicht nur umfänglich zum Tatvorwurf an sich geäussert, sondern auch zu seiner langjährigen Beziehung zur Nebenklägerin (zB. hier dokumentiert: http://www.welt.de/vermischtes/artic…-Unschuld.html). Er hat also mitnichten geleugnet, sie zu kennen oder mit ihr eine Beziehung unterhalten zu haben.
Und trotzdem “geistert” durch viele Internetforen und Blogs die falsche Behauptung, Kachelmann habe bis zu dem Zeitpunkt, an dem man ihm das Gegenteil nachgewiesen habe, eine Beziehung zu der Nebenklägerin verleugnet – und zwar unter Bezugnahme auf die Presseerklärung des Unternehmens zum Zeitpunkt seiner Untersuchungshaft.
Daran zeigt sich, dass allein die einstweilige Verfügung und die dann (eventuell) folgende Löschung der fehlerhaften Erklärungen nicht unbedingt ausreichend ist – und deswegen könnte es durchaus bedenkenswert sein, ob neben einem “Werben in eigener Sache” die Presseerklärungen nicht auch ein durchaus nachvollziehbarer Versuch sind, “Gegenöffentlichkeit” zu schaffen.
Den Artikel der Frau Staatsanwältin Dagmar Freudenberg hatte schon vor der Kenntnis der einstweiligen Verfügung gelesen, und schon damals habe ich mich über die Formulierungen in Bezug auf den Prozess Kachelmann gewundert. Immerhin ist Frau Staatsanwältin Freudenberg nach den dortigen Angaben gleichzeitig Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. Da kann man doch wohl davon ausgehen, dass sie genau weiss, was sie in der FAZ.net schreibt – und welche Botschaft mit bestimmten Worten transportiert wird. Der Artikel selbst ist mit einem durchaus eindeutigem Bild der Nebenklägerin versehen, diese wird ohne jede Einschränkung als Geschädigte bezeichnet und sie wird in einen direkten Zusammenhang mit “Opfern in weniger bekannten Verfahren” gestellt.
Sehr beachtenswert ist in diesem Zusammenhang der genauso wie der Beitrag selbst immer noch, wenn auch versteckter nachzulesende Kommentar eines Herrn Karsten Hake:
“Sehr geehrte Frau Freudenberg,
mit Spannung und Aufmerksamkeit habe ich Ihren Beitrag gelesen. Doch bereits im ersten Absatz “stolpert” man als (fachkundiger) Leser. Dies stellt sich anlässlich der Verwendung des Begriffs “Geschädigte” ein. Sowohl als einfacher Bürger, gerade aber auch – und insbesondere – als Jurist vertrete ich die Auffassung, dass Urteile Beachtung finden müssen. Kommt ein Strafgericht zu der Überzeugung, dass ein Angeklagter freizusprechen ist, dann kann es keinen Freispruch zweiter Klasse geben. Einen solchen zu fordern oder zwischen den Zeilen selbst identifizieren zu können, sollte Boulevard-Blättern vorbehalten bleiben. Soweit Sie von der Zeugin als “Geschädigte” sprechen, geben Sie zu erkennen, dass Sie offenbar anderer Auffassung sind als ich und dem allgemeinen, juristischen Konsens fernstehen. Freilich findet sich am Ende des Artikels der Hinweis, dass dieser (nur) Ihre Meinung widerspiegele. Sich der Auffassung zu verschreiben, von der Zeugin als “Geschädigte” oder gar “Opfer” zu sprechen, ist sicherlich zulässig. Meines Erachtens dann aber als Privatperson Dagmar Freudenberg. Nicht aber als Staatsanwältin Dagmar Freudenberg.”
Auch ich teile viele der Auffassungen der Staatsanwältin Freudenberg in dem dortigen Beitrag, was den Ablauf von Strafverfahren, den Schutz von Anzeigerstattern und die wünschenswerten Veränderungen in Theorie und Praxis betrifft – aber all dies ändert eben nichts daran, dass die Einleitung des Beitrags unglücklich ist – und das Landgericht Köln jedenfalls nach meiner unmassgeblichen Meinung nicht über sein Ziel hinausgeschossen sein dürfte, wenn es dies missbilligt.
Ich gebe natürlich zu, dass man darüber trefflich streiten kann, und so wird es durchaus interessant sein, ob diese Entscheidung Bestand haben wird – immerhin steht der Artikel ja noch unverändert im Internet.
Bedauerlich finde ich allerdings , dass Frau Freudenberg der Sache selbst keinen Gefallen getan hat: egal, wie am Ende das einstweilige Verfügungsverfahren ausgehen wird, ihre ansonsten lesenswerten Ausführungen sind dadurch entwertet, dass man ihr immer vorwerfen kann, sie habe sich auf die Seite derjenigen gestellt, die einen erstinstanzlich Freigesprochenen im Nachhinein weiterhin zumindest in die Nähe einer Täterschaft rücken. Schon die Schwerpunktsetzung des von mir wörtlich zitierten Leserkommentars zeigt dies nach meiner Einschätzung eindeutig.
In voller Übereinstimmung befinde ich mich im übrigen mit den Zweifeln des Kollegen Stadler, ob man die Nebenklägerin als ”Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs” bezeichnen kann und darf – und sogar sicher bin ich mir, dass man es aus dem “Lager Kachelmann” heraus taktisch nicht tun sollte. Wenn man selber den Anspruch erhebt, alle spekulierenden Anfeindungen gegen sich tilgen und verhindern zu wollen, sollte man selbst nicht in ähnlicher Art und Weise versuchen, die Nebenklägerin – die man durchaus zu Recht als eine der Gegnerinnen identifiziert hat – zu attackieren. Hier tut sich Herr Kachelmann nach meiner Einschätzung keinen Gefallen, denn seine derzeit (noch ist das Urteil nicht rechtskräftig) durchaus verständliche Verbitterung über die Anschuldigungen und sein ebenfalls verständlicher Wunsch nach öffentlicher Rehabilitierung werden durch solche Äusserungen nicht befördert.
Zum Abschluss: man mag darüber nachdenken, ob es manchmal nicht besser ist, eine Anfeindung zu ignorieren – und es wird interessant sein, zu beobachten, wie tief der Wettermoderator und seine Rechtsanwälte noch in den Medien und im Internet graben, wenn es um die Tilgung von Vor- und Nachverurteilungen geht; der Streit mit einem Internetportal zeigt jedenfalls, dass da durchaus noch Luft nach unten (bezogen auf die Wichtigkeit, nicht auf den Inhalt der jeweiligen Angebote) ist. Ob man allerdings schon bei dem “Angriff” gegen die Veröffentlichung einer der durchaus führenden deutschen Zeitungen den “Streisand-Effekt” zitieren sollte, da bin ich mir unsicher. Ich persönlich wäre jedenfalls auch nicht sehr erbaut darüber, derartig in FAZ.net an den virtuellen Pranger gestellt zu werden…
Dass allerdings die einstweilige Verfügung und ihre Veröffentlichung der – bisher immer noch im Netz befindlichen – Fundstelle massiven Zulauf beschert haben dürfte, ist auch von mir nicht zu bestreiten.
Photo: www.pixelio.de
Ergänzung: Da war ich wohl einer der Letzen, der auf den beanstandeten Artikel der Frau Staatsanwältin zugegriffen habe: heute im Lauf des Tages ist der Artikel geändert worden, es wurde sowohl das Bild der Nebenklägerin als auch die Hinweise auf den Prozess gegen Jörg Kachelmann entfernt.
Es deutet darauf hin, dass die Justitiare der FAZ.net wohl eher der Auffassung zuneigen, dass das Landgericht Köln mit seiner Entscheidung nicht über das Ziel hinausgeschossen ist – vermute ich jedenfalls. Aber warten wir es ab.


stscherer
8. August 2011
Ein hervorragender Kommentar findet sich übrigens hier: http://dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=100
stscherer
9. August 2011
Frau OStAin i.R. Gabriele Wolff kommentiert an anderer Stelle meine Blogeinträge vom 05.08.2011 und 08.08.2011 umfänglich (Klick); ich gebe diesen Kommentar gekürzt wieder:
Juristen sollte derlei Vereinfachungsbedürfnis allerdings fremd sein; geschult darin, für Einzelfallgerechtigkeit in der großen Ungerechtigkeit des Lebens schlechthin zu streiten, und dabei von verbindlichen, der Allgemeinheit wohltätigen, Werten auszugehen, sollten sie über einen inneren Kompaß verfügen.
Wie gut der funktionieren kann, demonstriert RA Scherer in diesem Beitrag:
Was muss ein Rechtsstaat ertragen?
Erstellt am 5. August 2011 von Stscherer
[...]
http://stscherer.wordpress.com/2011/08/05/was-muss-ein-rechtsstaat-ertragen/
Dieser geradezu vorbildliche Beitrag sagt mir daher eindeutig mehr zu als RA Scherers unentschlossener vom 8.8.2011, wo es vage heißt:
Auch ich teile viele der Auffassungen der Staatsanwältin Freudenberg in dem dortigen Beitrag, was den Ablauf von Strafverfahren, den Schutz von Anzeigerstattern und die wünschenswerten Veränderungen in Theorie und Praxis betrifft – aber all dies ändert eben nichts daran, dass die Einleitung des Beitrags unglücklich ist – und das Landgericht Köln jedenfalls nach meiner unmassgeblichen Meinung nicht über sein Ziel hinausgeschossen sein dürfte, wenn es dies missbilligt.
Ich gebe natürlich zu, dass man darüber trefflich streiten kann, und so wird es durchaus interessant sein, ob diese Entscheidung Bestand haben wird – immerhin steht der Artikel ja noch unverändert im Internet.
http://stscherer.wordpress.com/2011/08/08/fall-kachelmann-wird-es-wirklich-langsam-lacherlich/
Das halte ich für inkonsequent: die Anzeigenerstatterin selbst darf danach den nach einem umfangreichen Strafprozeß nicht erweislich wahren Vorwurf nicht wiederholen, aber ein Prozeßbeobachter soll es eventuell tun dürfen, indem er die Anzeigenerstatterin weiterhin als tatsächlich Geschädigte und Opfer bezeichnet und nach dieser Einleitung den weiteren Ausbau von Schutzmaßnahmen zugunsten echter, traumatisierter Opfer fordert?
Nun, der angegriffene Artikel steht jetzt entscheidend verändert im Internet; dieser Umstand sollte das »treffliche Streiten« überflüssig machen.
Zumal RA Scherer verwirrenderweise andererseits schreibt:
Ob man allerdings schon bei dem „Angriff“ gegen die Veröffentlichung einer der durchaus führenden deutschen Zeitungen den „Streisand-Effekt“ zitieren sollte, da bin ich mir unsicher. Ich persönlich wäre jedenfalls auch nicht sehr erbaut darüber, derartig in FAZ.net an den virtuellen Pranger gestellt zu werden…
http://stscherer.wordpress.com/2011/08/08/fall-kachelmann-wird-es-wirklich-langsam-lacherlich/
Plötzlich, sich hineinversetzend in die Position eines Freigesprochenen, funktioniert das Rechtsgefühl wieder?? Da halte ich es doch mit dem von Dir geposteten Link zu RA Dost, der zurecht keinerlei Zweifel hegt:
Wenn der Bezug zur Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess dem Medienurteil nicht mehr zu entnehmen ist, dann nur deshalb, weil er wegen eines gerichtlich erwirkten Verbots aus dem Medienurteil zu entfernen war. Ein Zeitungsbeitrag als Urteil, das Urteil als Abrissbirne eines freisprechenden Urteils
Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Schöpfer der neuen Abrissbirne
Das Medienurteil stammt von der genannten Staatsanwältin, sie schwingt hier die Abrissbirne.
Bei Alice ist es noch verzeihbar, als in Rechtssachen inkompetente Persönlichkeit weiter vom Opfer zu sprechen, obwohl es keine Straftat und deshalb einen Freispruch gab. Sie versteht eben schon schlichtes nicht. Aber bei einer Staatsanwältin?
Bei Kleist heißt es an einer Schlüsselstelle:”…sein Rechtsempfinden gleiche einer Goldwaage…”. Das hat Frau Staatsanwältin sicher nicht.
In Anlehnung daran meine ich: hier reicht die Sehkraft eines Blinden, das unrechte Tun der Staatsanwältin zu sehen.
http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=100
Dieser Kompaß scheint wiederum RA Stadler, mit dem sich RA Scherer auseinanderzusetzen versucht, zu fehlen.
Eine aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei Höcker versorgt uns mit der Information, dass man am 02.08.2011 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt hätte, die es einer Staatsanwältin verbieten würde, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs – gemeint ist damit die Nebenklägerin des Strafverfahrens- nach dem Freispruch weiterhin als “Opfer” oder “Geschädigte” zu bezeichnen.
Hintergrund ist offenbar dieser Artikel aus der FAZ, den die Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Gastautorin verfasst hat. Die einstweilige Verfügung scheint allerdings noch nicht zugestellt zu sein, nachdem der Artikel die beanstandete Aussage bislang weiterhin enthält.
Jetzt kann man sich in juristischer Hinsicht natürlich die Frage stellen, ob das in der Tendenz eher meinungsfeindliche Landgericht Köln hier nicht wieder einmal über das Ziel hinaus geschossen ist, wofür einiges spricht.
http://www.internet-law.de/2011/08/bei-kachelmann-wird-es-langsam-lacherlich.html
Denn um eine Meinung der StA’in Freudenberg geht es nicht, sondern um eine nicht erweislich wahre persönlichkeitsverletzende Tatsachenbehauptung. Weshalb sich Stadler natürlich gleich von der juristischen Hinsicht ab- und dem globalen Ganzen, sprich: dem medienpolitischen Aspekt, zuwendet:
Darüber hinaus kann man sich auch fragen, ob die Kanzlei Höcker die Nebenklägerin tatsächlich als “Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs” bezeichnen darf.
Ich stelle mir aber eher die unjuristische Frage, was Kachelmann mit diesen ganzen nachgeschalteten Unterlassungsverfahren eigentlich bezweckt. Nach der unsäglichen Berichterstattung über den gesamten Strafprozess erscheint speziell der hier beanstandete FAZ-Artikel nicht mehr wirklich der Rede wert. Kachelmann bedient damit allenfalls den Streisand-Effekt.
http://www.internet-law.de/2011/08/bei-kachelmann-wird-es-langsam-lacherlich.html
Das ist wirklich auffällig, wie unjuristisch er hier, und das als Anwalt, vorgeht.
Einige Anmerkungen: Zunächst einmal freut mich natürlich das Lob für meinen Beitrag vom 05.08.2011.
Gleichzeitig aber möchte ich aber meine vielleicht etwas undeutliche Position bzgl. der inzwischen gelöschten Ausführungen der Frau StAin Freudenberg konkretisieren: es geht darum, dass für mich die dortigen Ausführungen in ihrer Subtilität in einem Grenzbereich liegen, der durchaus Diskussionsstoff bietet, ob er schon zum Gegenstand einer Unterlassung gemacht werden kann.
Immerhin verwendete Frau StAin Freudenberg das Wort “Opfer” überhaupt nicht im direkten Zusammenhang mit der Nebenklägerin, und Argumentationen, warum diese derzeit schon allein aufgrund des Grundsatzes “in dubio pro reo” noch als Geschädigte des Prozesses gesehen werden kann, sind für mich durchaus denkbar.
Ich bediene hiermit ausdrücklich eine Argumentationslinie, die man als Verteidigung anführen könnte – der Interpretationsspielraum in Zivilverfahren ist gelegentlich schon recht gross, und die Grauzone bei pointierten Kommentaren ebenfalls. Deswegen bin ich mir formaljuristisch weiterhin nicht sicher, ob in jedem Fall und von jedem Gericht diese einstweilige Verfügung erlassen worden wäre. Man könnte es auf die kurze Formel bringen: ein solcher Antrag ist nicht bei jedem Gericht ein “Selbstläufer”.
Rein persönlich – und um diese andere Ebene ging es mir anschliessend – würde ich die erforderlichen Schritte unternehmen, um möglichst eine Tilgung solcher mindestens doppeldeutigen Ausführungen zu erreichen. Und damit enthält mein Blogeintrag diejenige Abwägung, die ein Rechtsanwalt in einer Beratung durchzuführen hat: Darstellung der Sach- und Rechtslage unter ausdrücklicher Benennung der Risiken – und, falls gewünscht, eine persönliche Einschätzung.
Letztendlich – und da sind wir wieder dabei, dass sich nachträglich immer leicht das Richtige vorhersagen lässt – dürfte der Streit inzwischen nicht mehr abschliessend geklärt werden, denn die umfänglichen Änderungen in dem Artikel, die gestern eingestellt wurden, deuten darauf hin, dass es FAZ.net und Frau Staatsanwältin Freudenberg nicht auf ein (Hauptsache-) Verfahren ankommen lassen.
Ansonsten teile ich die Einschätzung der Frau OStAin Wolff sowohl bzgl. der Ambivalenz im Blogbeitrag des RA Stadler und bzgl. der erfrischenden Klarheit der Ausführungen des Kollegen RA Dost – ich kann mich, man verzeihe es mir, nicht zu einer so klaren Einschätzung durchringen.
Und ebenso sind sich Frau OStAin Wolff und ich einig in der Beurteilung unseres wohl inzwischen gemeinsamen “Freundes Alex”. Dabei ist es schon belustigend, zu beobachten, wie er sich vor seinen neuen Freundinnen nicht zu schade ist, auch noch die abwegigsten “Rechts”konstruktionen spreizend und tänzelnd als die einzige juristische Wahrheit zu verkaufen. Gleichzeitig achtet er eifersüchtig darauf, dass keiner seiner auserkorenen “Feindbilder” lobende Erwähnung findet – ausser er selbst ist gönnerhaft der Lobende. Und wenn es ernst wird wie zB. in der Diskussion um den Terroranschlag in Norwegen, dann verschwinden die Beiträge schon einmal ganz schnell im Internen…
Wenn bestimmte Teile seines Forums inzwischen von verschiedenen Seiten und nicht ganz zu Unrecht als Hühnerstall bezeichnet werden, dann haben sie mit “Alex” einen veritablen Hahn gefunden, der erhebliche literarische Ähnlichkeit mit “Caruso” aufweist – nein, nicht dem berühmten Sänger, sondern mit der nicht ganz so berühmten Figur aus einer Bücherreihe des Autors Sven Nordqvist. Man darf allerdings nicht vergessen seinen kongenialen Kumpel, der ihm in seiner wachenden Rolle zum Teil schreiend komische Steilvorlagen liefert… Mit Verlaub, zwei Volljuristen können dies nur als Realsatire aufführen, um der Schwarm der Hohepriesterinnen aus dem Feuerorden (oder ist “Faktenbefreite” vielleicht doch die bessere Charakterisierung?) zu werden, anders ist es nicht zu erklären.
Aber trotzdem, Frau OStAin Wolff, einen Schreibfehler sollten sie korrigieren: natürlich hat “Alex” als Assessor jur. die komplette juristische “Ausbildung” durchlaufen, allerdings hat er keine typisch juristische “Laufbahn” ergriffen – was vielleicht für ihn selbst, aber auch für das Rechtssystem und die rechtssuchenden Bürger eine durchaus weise Entscheidung gewesen sein könnte.
Lustig ist übrigens, dass “Alex” und seine Freundinnen rege auf meinen Blog zugreifen, daher auch meine gestrige Ansprache an ihn, die ich mal hierher verschiebe:
“Ach, Alex, nun kommentiere doch meine Artikel zusammen mit Deinen Hohepriesterinnen des Feuerordens nicht immer nur in Deinem internen Bereich. Auch Andere wollen doch mal ihren Spass haben. Oder ist Deine grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit nur diejenige, die Du vorab gefiltert hast? Ist dies auch der Grund, warum Du das Internet nicht mehr an den rechtslastigen Ausfällen aus der Schweiz und aus der Wachstube im Fall Breivik teilhaben lässt? Oder wird Dir die Diskussion langsam zu heiss?
Schöne Grüsse von denjenigen, die tatsächlich jeden Tag das Grundgesetz aktivieren…
Ein hervorragender Kommentar findet sich übrigens hier: http://dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=100
Da würdest Du was lernen, Alex! Und Alina könntest Du es dann erklären (na, Du könntest es versuchen) – für Thauris und den Rest wird es wohl eher nicht reichen…”
Gabriele Wolff
10. August 2011
Sehr geehrter Herr Scherer,
d’accord mit Fast Allem, was Sie angemerkt haben: aber subtil oder doppeldeutig fand ich die Bezeichnung der Anzeigenerstatterin als ›Geschädigte‹ und die Gleichstellung mit ›Opfern‹ aus anderen Verfahren, »die – an Leib, Seele und Ehre verletzt – um den Weg in ein normales Leben kämpfen und manchmal auch resignieren«, die laut Überschrift »Noch einmal Opfer« wurden, nämlich durch das Verfahren, das mit einem materiell falschen Urteil endete: »Freispruch. Dieses Wort klingt vielen Verletzten schwerer Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten wie Hohn in den Ohren.«, ganz und gar nicht.
Denn wie kann ein solch verhöhnendes Urteil abgewendet werden? Durch frühzeitige Sicherung von Beweisen nach einer tatsächlich begangenen Tat:
»Schon auf Grund ihrer physischen und psychischen Verletzungen sind die Opfer zunächst mit der Verarbeitung des Traumas der Gewalttat beschäftigt. Sie suchen Ruhe und wollen die Spuren der Tat von ihrem Körper abwaschen. Das gilt besonders für Vergewaltigungsopfer, die häufig nach der Tat sich lange duschen oder baden wollen, damit aber nahezu alle objektiv feststellbaren Spuren vernichten. Eine zeitnahe Sicherung vorhandener Beweise vermag in vielen Fällen die Aussagen des Opfers zu stützen.«
http://www.faz.net/artikel/C31408/gastbeitrag-noch-einmal-opfer-30474404.html
Sie sehen, daß diese Ausführungen mit dem Fall Kachelmann nichts zu tun haben. Er wird durch die Eingangsformulierung lediglich mit tatsächlich begangenen Vergewaltigungsfällen gleichgesetzt, die wegen Mangels an zeitnah gesicherten objektivierenden Indizien nicht zu Verurteilungen führten.
Die FAZ fand derlei Tatsachenbehauptungen ebenfalls nicht subtil und hat außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abgegeben:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173
Ja, ja der ›Assessor‹ AlexRe… Das ist nun fast dreißig Jahre her, daß ich mich mit der Frage beschäftigte, wie man sich nach dem 1. oder 2. Staatsexamen so nennen darf… Und so habe ich mich falsch erinnert. Àpropos, als was darf man sich eigentlich nach dem 1. Staatsexamen bezeichnen?
Ich weiß übrigens nicht, ob “Alex” tatsächlich beide Staatsexamina abgelegt hat, die Bezeichnung ›Assessor‹ stand nur einmal irgendwo im Internet und muß daher nicht stimmen, zumal ansonsten immer nur der Unternehmensberater aufgeführt war. Auffällig ist jedenfalls, daß er sich in dem von ihm betriebenen Forum zwar daran abarbeitet, daß ich den Assessortitel fälschlicherweise dem 1. Staatsexamen zugeordnet habe, nirgendwo aber behauptet, daß er tatsächlich Assessor sei. Schließlich muß man bei diesem Status nur einen Zulassungsantrag stellen, der stantepede bewilligt wird, sofern man keine silbernen Löffel geklaut und eine Alterssicherung nachgewiesen hat (zu meiner Zeit reichte eine Lebensversicherungs-Police, heute muß man wohl dem Anwaltsversorgungswerk (?) beitreten), um sich Rechtsanwalt nennen zu dürfen.
Aber das alles kann dahingestellt bleiben. Ihrer Einschätzung seiner materiell-juristischen Qualitäten stimme ich jedenfalls zu, und es amüsiert mich ebenfalls, daß die schon ausreichen, um den Hahn in einem ganz speziellen Korb zu spielen…
Mit den freundlichsten Grüßen,
Gabriele Wolff
stscherer
11. August 2011
Sehr geehrte Frau Wolff,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Stellungnahmen zum Fall Kachelmann habe ich bei den “Elsen” immer gerne gelesen (und tue es immer noch), und Ihre sachliche und distanzierte Art selbst bei massiven Anfeindungen haben mir grossen Respekt abgenötigt.
Die Einträge auf Ihrer eigenen Homepage habe ich ebenfalls mit grossem Vergnügen gelesen – und mir vorgenommen, auch einmal Ihre Bücher zur Hand zu nehmen.
Über Frau StAin Freudenberg urteilen Sie allerdings sehr hart, und dies vielleicht auch ein wenig aus Ihrer Schriftstellerei heraus: ich übe mich jetzt seit etwa 1 Jahr in Blogeinträgen und muss immer noch mit viel Mühe einen Weg finden zwischen dem Wecken von Interesse (damit es überhaupt jemand liest) und der Wahrung von Rechten Anderer sowie dem Schutz meiner – nicht anonymen – Person. Ich habe ja erlebt, wie schnell man einer (wenn auch in meinem Fall sehr übersichtlichen) Internethetze anheim fällt, und nur ein freundlicher Mailverkehr mit einem verständnisvollen Provider konnte unseren Hahn und seine Hühner ansatzweise stoppen, sein übles und gehässiges Spiel ungebremst fortzusetzen.
Dies Dilemma dürfte auch FAZ.net gehabt haben: Frau Freudenberg hat eine Reihe von ausdrücklich anerkennenswerten Positionen in ihrem Kommentar – und der Artikel ist ohne die Einleitung staubtrocken und ausser für ein Fachpublikum schwer verdaulich; deswegen dürfte sie nach einem “eyecatcher” gesucht haben (vielleicht zusammen mit der Redaktion), und dabei ist sie wohl über das Ziel hinausgeschossen.
Obwohl mir ja schon eine gewisse Bösartigkeit gegenüber Staatsanwälten unterstellt worden ist – hier bleibe ich dabei, Frau Freudenberg ein bisschen in Schutz nehmen zu wollen. Grenzerkundungen in fremden Professionen sollte man nicht tun, aber manchmal macht man es trotzdem, und dann vielleicht mit wenig Erfolg…
Doch man muss bedenken (und dabei nicht gutheissen), dass diese Grenzüberschreitungen inzwischen an der Tagesordnung sind, und zwar nicht nur in solchen weitgehend privaten Schmuddelecken wie die unseres “Freundes Alex”, sondern eben auch durchaus in weit beachteten Medien – und sie werden regelmässig nicht geahndet. Ich finde dies schlimm, aber es ist die Realität. Wer macht sich schon die Mühe und den Ärger, wer hat schon die tatsächlichen Möglichkeiten, sich so umfänglich zu wehren, wie Herr Kachelmann dies tut?
In der Sache bin ich mir übrigens weiterhin nicht sicher, ob ein Gericht abschliessend die Grenzerkundungen (ich bleibe mal bei diesem vorsichtigen Ausdruck) der Frau Staatsanwältin nicht durch gewunken hätte – und bin durchaus froh darüber, dass Frau Freudenberg und FAZ.net den Anstand besessen haben, die Äusserungen zu löschen und das Verfahren anständig und aussergerichtlich zu erledigen.
Getilgt ist die auch in meinen Augen unsägliche Formulierung der Frau Staatsanwältin dadurch natürlich noch lange nicht – z.B. steht sie ja bis zur Minute bei unserem Grundgesetzaktivierer, der sich mit Verlaub einen Dreck um die Persönlichkeitsrechte Anderer schert und dabei selbst pharisäerhaft zusammen mit seinen Freundinnen Persönlichkeitsverletzungen Anderer anprangert – doch aus dem Fokus der grossen öffentlichen Meinung dürfte die Äusserung verschwunden sein. Dies spricht dann tatsächlich dagegen, dass die derzeitigen Massnahmen Kachelmanns den “Streisand-Effekt” bedienen.
Für mich ist derzeit von erheblichem Interesse, wie weit Jörg Kachelmann gehen wird, um Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte zu unterbinden – und dies immerhin schon zu einem Zeitpunkt, an dem er noch nicht rechtskräftig freigesprochen ist und deswegen mit dem Restrisiko lebt, dass der Freispruch aufgehoben wird. Sie sehen, im Grunde genommen bin ich doch ein Anwalt: wenn wir unseren Beruf ernst nehmen, dann raten wir immer zum Wege des geringsten Risikos, und diesen geht Jörg Kachelmann zur Zeit wirklich nicht. Aber er lotet ebenfalls aus, wo die Grenzen einer Persönlichkeitsverletzung sind und wo Äusserungen über eine Person noch gerechtfertigt werden.
Ich beobachte also durchaus interessiert, wer noch Post von Prof. Höcker oder dem Landgericht Köln erhält – ich jedenfalls war schon recht überrascht, als es gegen “Opinio.de” zur Sache ging, denn dieses “Format” ist schon wesentlich weiter ausserhalb des allgemeinen Fokus angesiedelt als FAZ.net oder die “BILD” – und der Schritt bis zu reinen Meinungsforen ist dann nicht mehr weit.
Dies leitet dann ein wenig zu unserem Assessor über – auch dort sehen wir wieder den Unterschied zwischen der immer kritischen (Ex-) Oberstaatsanwältin und dem gutgläubigen Rechtsanwalt: er wird es schon sein, ein Assessor jur, da gehe ich von aus. Vor seinem 2. Staatsexamen trug er übrigens den Titel Referendar, und heutzutage dürfte er sich wohl auch noch Diplomjurist nennen (selbst wir “Alten Hasen” könnten das wohl nachträglich beantragen).
Natürlich gibt es viele Assessoren, die die Anwaltszulassung beantragen, um in den Genuss der doch recht ansehnlichen Möglichkeiten der Altersversorgung zu kommen, doch inzwischen haben nicht nur die Versorgungswerke, sondern auch die Rechtsanwaltskammern die (finanziellen) Hürden für den Anwaltsberuf recht hoch gehängt – und auch die Haftpflichtversicherungen verlangen ganz hübsche Summen. Man muss es sich also leisten können, und zwar auch mittelfristig… und so gehen insbesondere die Widerrufe doch erheblich in die Höhe.
Aber wir nehmen doch nicht an, dass “Alex” nicht die finanziellen Anforderungen von der Rechtsanwaltszulassung abgeschreckt hätten, sondern sich bei ihm die durchaus weise Einsicht durchgesetzt hätte, dass es für ihn, für potentielle Mandanten und eine potentielle Haftpflichtversicherung sowie für die Rechtspflege vielleicht besser sei, wenn er diesen Beruf nicht ergreift, frei nach dem Motto: “Fragen Sie doch besser jemanden, der sich damit auskennt!”
In diesem Sinne: wir werden sicherlich noch jede Menge Diskussionsbedarf haben, wenn wir wissen, wie das Landgericht Mannheim das Urteil begründet, ob das Rechtsmittel aufrecht erhalten bleibt, wie das mediale Echo auf das Urteil ist und welche Überraschungen die Aufarbeitung des Prozesses noch mit sich bringt.
Herzliche Grüsse
Stefan Scherer