Ein Rechtsanwalt und damit ein Organ der Rechtspflege berät im Internet dahingehend, wie man versteckt hinter der Anonymität des Netzes sanktionslos real existierende Menschen beleidigen und diffamieren kann – und bereitet dafür dann auch noch die Bühne? Nein, meinen Sie, so etwas gibt es nicht! Oh doch, das gibt es.
Ein Kollege von mir unterhält im Internet ein “Diskussionsforum”. Dies war über eine lange Zeit ein Ort von durchaus ansprechenden Debatten über verschiedene Themen. Vor einiger Zeit allerdings fielen dort einige Personen ein, die unter bestimmten Nicks und geschützt durch die damit verbundene Anonymität zur Jagd auf diverse andere User und auf Personen des öffentlichen Lebens aufriefen – und diese Jagd inzwischen auch hartnäckig eröffnet haben. Dabei geriet schon ganz am Anfang eine dort unter ihrem realen Namen schreibende Dame in ihr Visier, inzwischen sind andere Personen dazu gekommen, die unter Angabe ihres Namens strafrechtlich relevant in massiver Art und Weise beleidigt werden. Und wir reden hier nicht von durch das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung geschützte Kritik, sondern wir reden über Beleidigungen der übelsten Art, die teilweise sogar mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Kenntnis ihrer strafrechtlichen Relevanz in dieses Forum eines Rechtsanwalts eingestellt werden.
Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal wieder daran erinnern: tatsächlich, auch die Beleidigung einer real existierenden Person im Internet ist strafbar – und deswegen dachte ich zunächst, dass gerade ein praktizierender Rechtsanwalt einem solchen Unwesen einen Riegel vorschieben würde.
Doch weit gefehlt: die dort eingestellten Beleidigungen werden nicht etwa umgehend gelöscht und die Beleidiger sanktioniert, nein, die Opfer dieser massiven Beleidigungen müssen den Rechtsanwalt immer wieder zur Löschung auffordern und dann quälend lange warten, bis dieser sich aufrafft, die Beleidigungen zu entfernen. Und darüber hinaus verweigert der Rechtsanwalt jegliche Mitarbeit zur Aufklärung und Sanktionierung des strafrechtlich relevanten Verhaltens.
Nun mag sich der Herr im Stil des berühmt-berüchtigten Pilatus seine Hände in einer von ihm selbst herbeigeredeten Unschuld waschen können, weil seiner Verweigerung der Herausgabe der ihm bekannten Daten der Straftäter rechtlich geschützt sein könnte; aber dann auch noch diesen Beleidigern einen Freibrief zu erstellen und ausdrücklich auf die Sanktionslosigkeit solcher Beleidigungen in diesem, seinem Forum hinzuweisen, dies hat schon eine Qualität von ganz besonderem Ausmass.
Und genau dies ist heute geschehen: der Kollege, der bei jeder Gelegenheit seine überragende Kompetenz in moralischen Fragen betont, hat seinen Beleidigern erst einmal erklärt, dass deren bösartiges Tun bei ihm völlig sanktionslos bleiben wird:
Er sei nicht zur Weitergabe der zur Verfolgung der Straftaten sowohl von den Strafverfolgungsbehörden als auch den Opfern benötigten Daten verpflichtet, und deswegen gebe er sie nicht heraus – wodurch er zwingend in seinem Forum einen Ort schafft, an denen Beleidigungen ohne die Angst vor Verfolgung hingenommen werden. Mehr als ein Löschen mit seiner gnädigen Einwilligung und aufgrund seiner Wertung, was Beleidigung ist und was nicht, könne ein Opfer bei ihm nicht erreichen. Damit ist der Boden bereitet für die nächsten Straftaten.
Mal abgesehen davon, ob man seine Rechtsauffassungen so teilt oder nicht, ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Organ der Rechtspflege, der im Bereich der Beleidigung so offen bereit ist, Rechtsbrüche zu tolerieren – und dies auch noch in einem von ihm selbst geschaffenen virtuellen Raum -, der sollte sich schon einmal ganz intensiv fragen, ob er die richtigen Auffassungen zu unserem Rechtssystem vertritt. Wie ist das eigentlich: sollte ein Anwalt, der ausserhalb seines Mandatsverhältnis Kenntnis von Straftaten erlangt, nicht an deren Aufklärung und Verfolgung mitwirken? Anscheinend sieht dieser Kollege das anders, ihm ist wohl die Wahrnehmung seines Forums wichtiger als die Durchsetzung des Strafrechts.
Aber gut, vielleicht muss man auch solche Auswüchse in den Zeiten des Internets hinnehmen – gutheissen braucht man sie deswegen noch lange nicht.
Photo: www.pixelio.de
Eine kleine Ergänzung: der Kollege scheint offensichtlich nicht zu wissen, dass “Schmähkritik” unzulässig ist. Wenn sein Fachwissen dazu schon nicht reicht, dann hätte sogar Wikipedia geholfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Schmähkritik.


stscherer
23. April 2012
Und schon ein Update: Ziemlich genau 1,5 Stunden nach den Ausführungen des Rechtsanwalts ruft der erste Beleidiger unter ausdrücklicher Bezugnahme auf eine andere Person den “Sensenmann”….
Ja, Kollege, die bösen Geister, die ich rief….
Gabriele Wolff
23. April 2012
Es mag sogar sein, daß der Kollege rechtlich nicht falsch liegt; denn seit dem Beschluß des BVerfG vom 24.1.2012
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html
dürfte diese Abfrage zur Zuordnung entgegen der früher herrschenden Meinung nur noch über §§ 100a, 100g StPO möglich sein, und Beleidigung gehört (übrigens ebensowenig wie Urheberrechtsverstöße) nicht zum Straftatenkatalog, der zum Auskunftsverlangen berechtigt. Andererseits gilt der Paragraph als solcher bis zum 30.6.2013 weiter:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html
Da mögen berufenere Exegeten als ich nun grübeln, was seit dem 24.1.2012 noch geht und was nicht mehr geht.
Unabhängig davon ist mir aber die Interesselage dieses Juristen unverständlich: wenn ich Beleidiger in einem von mir betriebenen Forum darüber aufkläre, daß sie nichts zu befürchten haben, weil ich eine bestimmte Rechtsauffassung vertrete, dann entfessele ich den shitstorm doch sehenden Auges. Und was hat man als Forumsbetreiber davon? Seriöse Nutzer wenden sich ab und das Niveau sinkt erst recht ins Bodenlose. Das kann dem eigenen Ruf doch nicht guttun?!
Das Impressum des Betreibers mag zwar mit Gründen etwas versteckt sein, aber unter FAQ findet man es doch. Und dann? Wie könnte man Toleranz gegenüber Straftaten denn begründen?
stscherer
23. April 2012
Liebe Frau Wolff,
in der Regel scheitert das Opfer ja schon viel früher: selbst bekommt es keine Auskunft, und die Staatsanwaltschaft hat ja Möglichkeiten, den Strafantrag vorzeitig zu “beerdigen”.
Natürlich weiss das jeder Rechtsanwalt, und mein Kollege setzt genau darauf: da wird schon nichts nachkommen durch die StA… ihm scheinen es bestimmte User tatsächlich wert zu sein, andere hingegen benötigt sein Forum wohl nicht (mehr).
Ob er die damit einhergehende inhaltliche Ausdünnung in seinem Forum sieht und durch die quantitative Beitragsverbesserung als aufgewogen ansieht – keine Ahnung! Und noch weniger weiss ich, wie er seine unkritische Haltung zu Straftaten (und Beleidigung ist und bleibt eine Straftat) vor sich und Anderen rechtfertigt. Da müssen Sie bei ihm nachfragen.
Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
24. April 2012
Anwälte beleidigen auch mit vollem Namen. So geschehen von RA Dr. …. von der Kanzlei … in der “Deutschen Richterzeitung” ……
Der Artikel strotz vor lauter Falschbehauptungen und Beleidigungen gegenüber dem …..: notorischer Querulant, widmet sein Leben dem Stalking, seine Ergüsse, Zielobjekt seiner Tiraden, Richter habe Zwangshaft anordnen müssen, Auswüchse egozentrischer Mitteilungs- und Geltungssucht, Berichte wimmeln nur noch so von unrichtigen und unvollständigen Behauptungen, Anwälte stecken den Kopf in den Sand und einiges mehr.
stscherer
24. April 2012
Sehr geehrter Herr Schälike,
haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihren Beitrag ein wenig gekürzt habe. Ich kann Ihre Informationen nicht prüfen und darüber hinaus möchte ich hier keine Klarnamen veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Scherer