Ein spannende Frage: gibt es ein Recht auf anonymisierte Internetnutzung? Vor kurzer Zeit hatte sich in diesem Sinne das OLG Hamm geäussert:
Mit Beschluss vom 03.08. 2011 (Az. I-3 U 196/10 / Oberlandesgericht Hamm, I-3 U 196/10) ging der dortige Senat davon aus, dass § 13 Abs. 7 Telemediengesetz (TMG) einer Person, die durch ein Werturteil belastet wird, welches im Rahmen ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ihre Sozialsphäre tangiert, kein Recht gewährt, Auskunft von einem Dienstanbieter über den Nutzer zu verlangen, der dieses negative Werturteil abgegeben hat.
Begründet wurde dies damit, dass die genannte Vorschrift ausschließlich das Anbieter-Nutzer-Verhältnis betreffe und deswegen für diese Konstellation nicht anwendbar sei.
Gleiches gelte für Art. 15 Abs. 2 der E-Commerce-Richtlinie (ECRL), denn diese begründe auch keinen Auskunftsanspruch für den Betroffenen gegen einen Dienstanbieter über einen Nutzer des Dienstes. Aus Art. 15 lasse sich lediglich die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten herleiten, bestimmte Informationspflichten für Dienstanbieter zu bestimmen, jedoch keine Verpflichtung – und damit bei Nichtumsetzung einen direkten Anspruch des betroffenen Bürgers.
Letztendlich begründete das OLG Hamm seine ablehnende Haltung aus der (angeblich) typischen Nutzungsart des Internets: man nutze es anonym, diese Anonymität sei auch umfasst von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, denn ansonsten bestehe die Gefahr, dass der Einzelne seine Meinung aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen nicht frei äußere, wenn er sich namentlich zu einer bestimmten Meinung bekennen müsse.
Trotz der vom Senat durchgeführten Abwägung stellt sich bei dieser Begründung natürlich die Frage: besteht im Internet die Möglichkeit, sich über andere abwertend, ehrverletzend, herabwürdigend und dabei eben anonym zu äussern, wird dadurch nicht gerade derjenige, der eine Reputation im öffentlichen Leben zu verlieren hat, daran gehindert, seine Meinung dort öffentlich zu verkünden – und wird damit nicht die Meinung an sich zur Belanglosigkeit verurteilt, weil eigentlich jeder nur noch anonym im Netz seine Meinung einstellen kann, um sich so vor “virtuellen Heckenschützen” zu wappnen? Und weiter: ist es wirklich einem demokratischen Rechtsstaat adäquat, wenn solche Meinungen verdrängt werden, nur um damit den Pöbler zu schützen?
Der Beschluss des OLG Hamm ist insoweit durchaus kritisch zu betrachten – und wird auch in der Rechtsprechung kritisch hinterfragt: das OLG Dresden jedenfalls ging in seinem Beschluss vom 08.02.2012 zum Az. 4 U 1850/11 (Klick) sehr wohl von einem Auskunftsausspruch eine Betroffenen aus, wenn sich die anonymen Einträge nicht mehr im verfassungsrechtlich zulässigen Bereich bewegen.
Der dortige Senat lehnte zwar einen Auskunftsanspruch aus den § 101 UrhG, § 140b PatG, §§ 13, 13a UKlaG oder 19 MarkenG ab, bejahte aber einen solchen aus den §§ 242, 259, 260 BGB, der auch auf Dritte als Nicht-Verletzer anwendbar sei.
Reachtsanwalt Jan Lennart Müller, München, zitiert dazu das OLG Dresden wie folgt (OLG Dresden: Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtverletzendem Blogbeitrag)
Er besteht grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechtes im Ungewissen und der Verpflichtet unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (…). Unter diesen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung auch dann gegeben, wenn nicht der in Anspruch Genommene, sondern ein Dritter Schuldner des Hauptanspruchs ist, dessen Durchsetzung der Hilfsanspruch auf Auskunftserteilung ermöglichen soll (…). Eine für den Anspruch erforderliche rechtliche Sonderverbindung folgt dann aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis. Stellt sich ein Kommentar in einem Blog als rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verletzten dar, unterliegt nämlich auch der Blogbetreiber ebenso wie ein Hostprovider unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich bei Verletzung von Prüfpflichten der allgemeinen Störerhaftung (…). Der Auskunftsanspruch ergibt sich dann als Minus zu den ansonsten bestehenden Ansprüchen auf Unterlassung und Löschung persönlichkeitsverletzender Einträge.
Beleidiger und Menschen, die anderen gerne Übles nachreden, sollten sich also im Internet nicht (mehr) zu sicher wähnen – wobei darüber hinaus zu bedenken ist, dass auch die Anonymität des Internets nur eine sehr scheinbare ist; häufig werden die Namen derjenigen, die jegliche Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, mit der Zeit bekannt.
Photo: www.Pixelio.de

Beate Gardner
5. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Scherer,
wer sich sachlich äussert, braucht sich nicht verstecken.
Meine Meinung!
Grüsse
BG
stscherer
5. Juli 2012
Liebe Frau Gardner,
dieser Auffassung schliesse ich mich an.
Aber leider gibt es immer wieder Menschen, die das Internet nutzen, um die Grenzen der Höflichkeit und des menschlichen Anstands zu überschreiten.
MfG
Stefan Scherer
stringa
5. Juli 2012
Ist wahrscheinlich für Juristen eine faszinierende Auseinandersetzung (nicht ironisch gemeint).
Schließlich gibt es im realen Leben doch dúrchaus auch Beleidigungen, die die Grenzen der Meinungsäußerung überschreiten und nach einem bestimmten Bußgeldkatalog geahndet werden.
Für den normalen Menschenverstand gilt wohl erstmal, daß das im Internet ganz gewiß auch so sein müßte.
Und dem steht die gewollte Anonymität des Netzes gegenüber. Schwierige Sache, finde ich.
Es gab ja wohl schon einmal jemand aus dem Bundestag, der den Vorschlag machte, alles nur noch mit Klarnamen ins Netz zu stellen.
Finde ich im Prinzip ja auch gut, ich bemühe mich jedenfalls, nicht anders zu schreiben als zu reden.
Nur, was machen wir mit Wiki-Leaks (nur ein Beispiel).(oder den Postern des Arabischen Frühlings)
Ist ja bestimmt auch wichtig, ein Medium zu haben, in dem unterdrückte Meinungen geäußert werden können, ohne Repressalien zu befürchten.
Ich sehe da keine Lösungsmöglichkeit, oder ?
stscherer
5. Juli 2012
Liebe Stringa,
Sie übersehen, dass im richtigen Leben die Grenze zwischen gewollter und geduldeter Meinungsäusserung und nicht zu duldender Beleidigung auch einer Abgrenzung und Definition bedarf. Wenn man die dort gefundenen Regelungen im Internet anwendet, dann kann dort jeder weiterhin anonym seine Meinung kundtun – er muss eben nur damit rechnen, dass seine Anonymität keinen Bestand mehr hat, wenn er die im richtigen Leben gesetzten Grenzen überschreitet.
Derzeit ist allerdings die praktizierte Situation, dass eigentlich jede Beleidigung im Internet deswegen schwer zu verfolgen ist, weil es eben keine durchgängig praktizierte Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der Daten des Beleidigers gibt.
Und da gibt es dann User, die dieses schon fast planmässig ausnutzen. Ich erinnere mich da an einen Fall, in dem ein Nutzer das private Bild eines anderen Nutzers in einen direkten Zusammenhang mit dem Bild des schwedischen Massenmörders Breivik brachte – ein unglaublicher Vorgang, der in jeder sonstigen Publikation nach meiner Einschätzung umgehend zu einer strafrechtlichen Sanktion geführt hätte. Da diese Beleidigung aber im Internet geschah, war zunächst die Verfolgung aussichtslos, da der Forenbetreiber (vergleichbar mit den Fällen in den zitierten Entscheidungen) die Herausgabe der Daten verweigerte. Nur dem insoweit glücklichen Umstand, dass dieser User sich schon anderen gegenüber mit seiner richtigen Existenz zu erkennen gegeben hatte – und diese ebenfalls hinterher übel angegriffen hatte -, ist es zu verdanken, dass Namen und Adresse inzwischen bekannt sind.
Dass es sich bei diesen Beleidigungen im Internet tatsächlich um eine planmässige Aktion unter Ausnutzung der Anonymität handelte, zeigt der Umstand, dass dieser User sich aus der Wahl seines Nicknamens noch einen Spass machte: dieser besteht aus 2 zusammengesetzten Worten, deren jeweilige Anfangsbuchstaben seine Nameninitialen in umgekehrter Reihenfolge ergeben…
Ich stelle mir bei solchen Fällen immer die Frage: wie böse muss man sein, um gegen im Grunde völlig fremde Menschen im Internet zu pöbeln?
Soweit Sie, liebe Stringa, Wiki-Leaks oder Blogger in Unrechtsregimen ansprechen, so wären diese ja bei der Anwendung der Massstäbe eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates auch in ihrer Meinungsfreiheit geschützt (so weit sie eben selber keine Straftaten begehen, und da kann man Wiki-Leaks sicherlich schon kritisch hinterfragen) – derzeit allerdings nützt ihnen die vermeintliche Anonymität im Netz auch nicht viel, da diese für die Diktatoren in diesen Ländern eine leicht zu überwindende Barriere darstellen; aber Sie brauchen gar nicht so weit zu schauen: es ist ein offenes Geheimnis, dass die Telekommunikationsunternehmen die zur Identifikation erforderlichen Daten teilweise jahrelang speichern, allein, um ihre zivilrechtlichen Zahlungsansprüche durchsetzen zu können. Da stellt sich schon die Frage, was wichtiger ist: die Durchsetzung von Gebührenansprüchen eines privaten Gläubigers oder der Schutz des Einzelnen vor Straftaten – und auch Beleidigungen sind nun einmal solche Straftaten.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Scherer
Frank Georg Bechyna
5. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Scherer :
Sie haben hier eine Grundfrage der Internetnutzung angesprochen .
Den Beschluss des OLG Hamm ( Westf. ) kann ich auch nach wierderholtem Lesen nicht nachvollziehen .
Ich teile Ihre Meinung, die Ihres münchner Kollegen Jan Lennart Müller .
Wie in vielen anderen Gebieten bleibt eine fortbestehende Rechtsunsicherheit .
Diese kann wohl nur durch ein Grundsatzurteil des BGH , ggf. des BVerG oder des EUGH für den europäischen Raum teilweise entschieden werden .
Gerade nach dem befremdenden Beschluss des OLG Hamm ( Westf. ) bin ich in meiner Meinung bestärkt worden, .
Ich verzichte darauf, dies hier mit hilfreichen Beispielen zu verdeutlichen ..
Miit freundlichen Grüssen
Frank G. Bechyna
Frank Georg Bechyna
6. Juli 2012
@Stringa :
( 1 ) Wili-Leaks ist ein ganz brisanter , keineswegs beendeter , politischer Fall . Würde publiziert werden , was Geheimdienste über andere Staaten oder Einzelpersonen wissen, dann wäre sofort deutlich, dass Wiki – Leaks eher klein in seinen Auswirkungen ( aus wen eigentlich ? ) ist .
( 2 ) Der ” Arabische Frühling ” ist ein willkürliche Erfindung ganz bestimmter machtpoltischer , macchiavellistischer Kreise .
Dadurch, dass gezielt nichts mehr über Missstände in bestimmten gebieten der Welt berichtet wird, bedeutet dies eher, dass dort eher weiterhin alles loder, wenn nicht in Flammensteht . Es ist erstaunlich, wie medienhörig die Menschen im ” Westen ” sind . ( Dies ist natürlich das gewollte Ergebnis einer oligarchjen Medienstruktur . In der geschichte wiederholt sich fast alles in schnelleren Zeitabständen ) .
( 3 ) Wenn z.B. in Ägypten mit einer international hoch anerkannten Universität die Mehrheit der Menschen sich für eine Muslimische Bruderschaft entscheidet , dann ist dies ein basisdemokartischer Prozess . ( In der BR Deutschland ist dagegen kaum etwas basisdemokartisch . Natürlich ist auch das von den hier derzeit herrschenden Oligarchen genau so gewollt . )
( 4 ) ” Recht ” ist immer die Allmacht der Reichen und die Befehlshaber von Armeen . Selbst diejenigen ( etwa Muammar al Gaddafi , willigster Öl-Hoflieferant der USA und ” grand ami du Président de la République M. Sarkozy ” ) ist durch seine willigen Vollstrecker regelrecht abgeschlachtet worden . Alles wie zu Zeiten der Französischen Revolution .
( 5 ) Ein Jurist hat angemerkt, dass vor allem die Giganten der Wirtschaft und der ” Staat ” alle Daten bis zum Ende dieser Welt speichern ( dürfen ) . Richtigerweise heisst es auch ” Alle Macht geht von den Mächtigen aus ” . Nie vom Volk .! Die biographien von Lenin oder Hitler beweisen dies .
( 5.a. ) Und auch wenn X. alle seine Schulden bei Y. beglichen hat, , so gibt es zig Beispiele , dass diese Daten niemals gelöscht werden .
( 6 ) ich kann Länder wie die VR china sehr gut verstehen, wenn sie die US – Internetgiganten nicht treiben lassen, was diesen vorgeschrieben wird .
( Und ob etwa Frau H. Clinton demokartischer ist als Professorin Conoleeza Rice ( GOP ) es war das bezweifle ich . Auf eine sachkundige Antwort selbst aus den USA warte ich seit langem vergebens . Allerdings habe ich von einem Harvard – professor vorliegen die Aussage : ” Wenn Sie an Freheit denken, dann müssen Sie die USA ausschliessen ” . )
( 7 ) Ich plädiere mit Nachdruck dafür, dass a l l e Beiträge, z.B. auf facebook.com/de nur mit Klarnamen in überprüfungsfähiger Form geschrieben werden dürfen .
( 8 ) Erstaunlich ( ? ) finde ich, dass z.B. eine rechtsanwältin auf ihrer Homepage weeder eine Telefonnummer noch eine Zugehörigkeit zu einem Gerichtsbezik angibt / angeben muss , obwohl sie anwaltlich tätig ist .
Mit freundlichen Grüssen
Frank G. Bechyna
stringa
6. Juli 2012
Ach ja, Herr Bechyna, ich mache mir bestimmt keine Illusionen mehr über den Freiheitsbegriff in westlichen Demokratien und östlichen oder südlichen Diktaturen.
Ich kann China gut verstehen und würde bei diesem Vielvölker-Staat auch nicht anders handeln.
Nur, das bestätigt doch grade die Sorge aller Staaten, welcher Art auch immer, die Sorge nämlich, daß ein anonymes Internet eine Gefahr für Regimes sein kann.
Ich glaube, daß das Internet, so wie es jetzt existiert zu sehr großen Veränderungen in relativ kurzer Zeit führen kann.
Tendenziell bin ich ja eher konservativ gestrickt und von betrachte von daher Veränderungen eher mit Mißtrauen.
Andererseits bin ich mir sehr wohl bewußt, daß ich persönlich, ohne Krieg, Unterdrückung mit genug zu Essen und viel Komfort, gradezu zwangsläufig gegen Veränderungen sein muß.
Was ist mit den Menschen oder Staaten, wo dies nicht so ist. Wäre dort nicht Veränderung sogar eine Verbesserung ?
Herr Scherer, was Sie über die Kontrolle des Internets in Diktaturen anführen, überzeugt mich nur teilweise.
Die Regimes in Nordafrika fingen an zu wackeln, weil die junge Generation vernetzt war.
Und ein Wackeln bei derartigen Regimes führt meistens auch zum Fall.
Eine andere Sache ist wiederum, daß diese begeisterten jungen Menschen natürlich durch einen Umsturz nicht die begehrten Jobs oder eine gerechte Verteilung der Güter erreichen.
All dies bedacht, kann ich mich jedenfalls, was Anonymität im Internet angeht, immer noch zu keiner eindeutigen Meinung durchringen.
Frank Georg Bechyna
6. Juli 2012
@Stringa :
Natürlich begegnen wir immer dem Scheinargument ” Ich bin weiblich , , alleinerziehend und habe zwei Kinder ” .
Wer das deutsche Familienrecht kennt , der ( auch die ! ) weiss, dass es fast allen Vätern durch Dtaatswillkür verboten war, ihre eigenen Kinder zu sehen, ,mit ihnen zu spielen , ihre Zukunft zu planen .
A l l e Parteien nannten das in der üblichen Schulterlopferei der Psycholgiefeindlichen ” Kindeswohl ” . Welch ein Zynismus !
Christliche Werte , auf die ja alle immer bezug genommen haben und nehmen , finden sich dort nie .
Pronzip war das Aurechthalten der ” Zahlvagterschaft ” .
Väter, das beweist der lebensalltag , siond als Erzieher genau so wichtig wie die Mütter .
Wenn es ” später 2 zur Jugendkriminalität kommt, dann gibtes schnell begriffe, die alles erklären ” broken home ” , ” alleinerziehend aufgewachsen ” .
Auch in diesem konkreten Fall gibt es seit zig Jahren etwa in den niederlanden ” Vernetzungen ” von Betroffenen ( auch unter Teilhabe von Müttern und Kindern ) .
Für das, was Kindeswohl wirklich ist oder sein könnte , gibt es bis heute 20.000 Bücher, aber keine konkreten Überlegungen.
Die PolitikOligarchen haben – erwartungsgemäss – flugs mit einem schlagwort ohne substanz ein Lösungsmodell gefunden : KITA ! Der ein heistmensch à la DDR ist geschaffen . Wohin dies geführt hat, das haben die Erfinder der Kitas noch vor kurzem als ” sozialistisch ” inhaltsloss , aber werbewirksam bekä,pft .
II.
Wie steht es, um bei den beschlüssen der OLGs in Dresden und Hamm ( Westf. ) zu bleiben mit jenen Kunstmenschen , die nachweisbar unter mehreren Kunstnamen etwas von sich geben ? Wie steht es um jene Kunstmenschen , die unter mehreren E-Mail-Adressen aktiv sind ? ( Und in beiden fällen sind es nicht wenige . )
Manche betreiben regelrechte Hetzblogs oder ” Ergebenheits-Blogs ” für sog. Zeitberühmte .
Ich darf daran erinnetn , wie sehr sich z. B. die 5. Grosse Strafkammer des Landgerichts Mannheim , besetzt mit zwei Vorsitzenden Richtern am Landgericht , von grösstenteisl völlig anonymen Personen unter Druck gesetzt gefühlt hat ( siehe dazu die mündliche Urteilsbegründung durch den VRiLG Seidling ) .
Wusste diese , aber nicht nur diese Kammmer sich nicht zu helfen ? Warum nicht , wenn sich angeblich hocherfahrene und kompetente Richter ( wie wohl auch die ihnen nahestehenden Richter, Staatsanwälte , die mit dem ” ” Fall Kachelmann ” in Mannheim befasst waren ) das Justizpersonal angeblich viele der Internetbeiträge verärgert zur Kenntnis genommen haben .
Dieses württembergische justizpersonal sollte etwas rechtsgeschichte zur kenntnis nehmen – Den ” Fall Freyfuss ” ( Paris 9 . Und die Schrift des genialen Émil Zola : ” J ‘ accuse ” ! Zolas Schrift ist bis heute weltberühmt geblieben auch weil der Verfasser öffentlich agiert hat .
ich gestehe – natürlich – dass die baden – württembergische Jusitiz nicht die in Frankreich zu Zeiten von Dreyfus , der Jude war, und Zola .
III.
Ich persönlich würde mich schämen , meien Ausführungen nicht ggf. eigenhändig zu schreiben / unterschreiben .
Und wenn dort steht ” Ich bitte um vertrauliche Behandlung ” , dann bleibt alles vertraulich .
Mit freundlichen Grüssen
Frank G. Bechyna
stringa
8. Juli 2012
Herr Bechyna, da haben sie gewiss recht, aber was genau hat das alles jetzt mit der Anonymität im Internet zu tun ?
Frank Georg Bechyna
8. Juli 2012
@ Stringa :
( 1 )
Das Ergebnis des Beschlusses des OLG Hamm ist , dass ein internetnutzer , der unter seinem Klarnamen schreibt z. B. bei einer nur grenzwertigen Kritik zurbeleidigung oder üblen Nachred e z. B. an einzelnen Richtern mit strafrechtlichen Massnahmen rechnen muss ( und ggf. mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen oder wegen eines vertsosses gegen eine Berufsordnung ) .
Wer aber anonym regelrecht hetzt, der würde straffrei ausgehen und z. . zivilrechtlich nicht belangt werden .
( 2 )
Was ist denn mit den in der Ealität öfters vorkommenden Fällen , in denen sich zwei Personen eine E – Mail – Adresse teilen ?
Was passiert , wenn ( auch dies gibt es nicht selten ) , wenn X mehrere E – Mail – Adressen für seine Beiträge verwendet ?
( 3 )
Warum soll ein Autor auf einem Blog wie z.B. diesem hier, nicht g r u n d -
s ä t z l i c h verpflichetet werden , auch überprüfbare Daten ( Adresse , Telefonnummer , ggf. Aufichtsbehöre ) dem Betreiber einer Seite bekanntzugeben ?
a. Es gibt zum Beispiel Foren für Klassische Musik, in denen dies Voraussetzung zur Zulassung ist . Ich weiss sicher, dass in mehreren dieser Foren auch Richter am OLG , Rechtsanwälte als Autoren vertreten sind ;
b. Ich selbst bin in einem Medizinforum seit Jahren Teilnehmer . Dort ist es Pflicht , selbst seine Zugehörigkeit zu der zuständigen Ärztekammer bekanntzugeben .
Und dies ist auch eine Frage des Respektes vor dem angeschriebenen Korrespondenzpartner , der es gebietet , nicht aus dem anonymen Hinterhalt zu agieren .
Mit freundlichen Grüssen
Frank G. Bechyna