Das Verhältnis zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern: Vertrag ist Vertrag (II)

Posted on 9. Juli 2013

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© Jeanne Müller  / pixelio.de

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Es ist ja schon etwas länger her: am 21.11.2012 berichtete ich über einen Prozess, der vor dem Sozialgericht Cottbus geführt wurde und in dem der DRV Knappschaft-Bahn-See erklärt werden musste, dass auch für sie geschlossene Verträge Gültigkeit haben:

Das Verhältnis zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern: Vertrag ist Vertrag

Nun ist es so weit: die DRV Knappschaft-Bahn-See hat ihre Berufung zurück genommen, sodass das Urteil jetzt rechtskräftig ist. Es besteht wieder Hoffnung, denn die Rücknahme erfolgte nach

„nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage.“

Ich schliesse mal ganz naiv-optimistisch, dass diese Überprüfung der Sach- und Rechtslage auch zur EINSICHT geführt hat, dass die bisherige Rechtsauffassung der DRV Knappschaft-Bahn-See falsch und diejenige des Klägers und des Sozialgerichts Cottbus richtig war.

Die gesamten Kosten, die die DRV Knappschaft-Bahn-See der Versichertengemeinschaft verursacht hat, machen übrigens inzwischen mehr als 25% der Ursprungsforderung aus…

Photo: www.pixelio.de