DAC

DAC e. V. Ein starker Verbund von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Die Deutsche AnwaltsCooperation (DAC) e. V. wurde 1997 in München gegründet mit der Zielsetzung der Schaffung eines flächendeckenden Netzes von mittelständischen Anwaltskanzleien, deren Tätigkeitsschwerpunkte überwiegend im Arbeits- und Wirtschaftsrecht liegen, bei denen aber auch der private Mandant für seine Rechtsprobleme einen kompetenten Ansprechpartner findet.

Dem DAC – Netzwerk gehören zur Zeit rund 70 Anwälte/-innen im In- und Ausland an. Ihre Kanzleien repräsentieren über 350 Rechtsanwälte, darunter auch Anwaltsnotare, sowie Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater. Eine interprofessionelle Mandatsbearbeitung ist hierdurch bei Bedarf sichergestellt. So kann ein hoher Qualitätsstandard der anwaltlichen Beratung und Prozessvertretung der Rechtssuchenden gewährleistet werden.

Kompetente Vertretung in allen Rechtsgebieten durch einen starken Verbund

Angesichts der fortschreitenden Verrechtlichung vieler Lebensbereiche und der angestrebten Harmonisierung der Rechtssysteme vor allem im Bereich der EU, aber auch im weiteren Ausland, steht Ihnen für komplexe Sachverhalte die benötigte Expertise auch international über den DAC zur Verfügung. Als Ratsuchender finden Sie in Ihrer DAC-Kanzlei vor Ort weiterhin in gewohnter Weise den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Ihres Vertrauens. Hier werden Sie zuverlässig, engagiert und  qualifiziert beraten und vor Gerichten und Behörden sowie gegenüber der anderen Partei vertreten.

Falls erforderlich, schaltet Ihr örtlicher Ansprechpartner mit Ihrer Zustimmung den jeweiligen DAC-Experten oder auch einen deutschsprachigen ausländischen DAC-Anwalt ein. Bei größeren Projekten leitet Ihr DAC-Anwalt den Einsatz spezialisierter Anwälte und koordiniert die Teamarbeit zur sachgerechten und umfassenden Lösung Ihres Problems, ohne dass Sie erst eine Vielzahl von Wegen beschreiten sowie diverse Fachleute selbst konsultieren oder gar deren Arbeitsergebnisse koordinieren müssten. Der DAC e. V. mit seinen Anwältinnen und Anwälten bietet Ihnen das gebündelte Wissen aus allen wesentlichen juristischen Disziplinen mit den erforderlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bezügen. Auch in eher Abseits gelegenen Rechtsgebieten kann Ihnen über den Verbund sachgerecht geholfen werden.

Vertretung national und international

Zur Zeit ist der DAC e. V. über ausländische DAC-Kanzleien und sonstige Kooperationspartner in vielen Ländern der EU vertreten. Weitere auswärtige Stützpunkte existieren in Asien und Nordamerika. Der internationale Verbund wächst stetig.

Der schnelle Informationsaustausch über das Internet ermöglicht Ihrem lokalen DAC-Anwalt die Beschaffung benötigter Informationen zum ausländischen Recht. Ein Kooperationspartner im Ausland kann Sie gegebenenfalls vor den dortigen Gerichten oder Ämtern vertreten. Für die umfassende, juristisch punktgenaue Information steht Ihnen Ihr persönlich vertrauter DAC-Anwalt in Ihrer Nähe dabei weiterhin zur Verfügung.

Als Partner im leistungsstarken Verbund des DAC e. V. ist Ihr DAC-Anwalt als Berater Ihres Vertrauens vor Ort in der Lage, Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen in wirtschaftlicher und unternehmerischer Hinsicht – selbstverständlich auch bei der Lösung von Rechtsproblemen im privaten Umfeld – zu begleiten. Er entlastet Sie von der umfassenden Abklärung aller rechtlichen Fragen, bietet Ihnen juristisch fundierte Lösungen und konzeptionell erarbeitete Vorschläge, bei denen auch die kaufmännische Seite oder der menschliche Aspekt nicht aus dem Blick geraten.

Durch unsere Mitglieder sind wir nah an der aktuellen Rechtspolitik in Berlin oder Brüssel und können hierdurch rechtzeitig zum Wohle der Mandanten auf neue Entwicklungen im Rechts- und Wirtschaftsleben reagieren. DAC-Anwälte sind, je nach ihrer Schwerpunktbildung, in allen Gerichtszweigen bis hinauf zu den höchsten Gerichten tätig; ein BGH-Anwalt gehört zum Kreis der Mitglieder.