Es ist ziemlich genau ein Jahr her, als ich mich schon einmal aus damals aktuellem Anlass mit dem Thema Beleidigung im Internet beschäftigt habe (Klick).
Ich riet ich damals Personen, die von öffentlichen Beleidigungen im Internet betroffen sind, zunächst „auf dem kurzen Dienstweg“ beim jeweiligen Forenbetreiber eine Löschung zu verlangen. Tatsächlich beruhte dies auf meinen eigenen, zum damaligen Zeitpunkt positiven Erfahrungen mit diesem Vorgehen. Allerdings hatte ich damals schon das Gefühl, dass dies unter Umständen nicht in jedem Fall langfristigen Erfolg bringen würde. Deswegen schrieb ich damals schon abschliessend:
Man sollte nach der Löschung im Blick behalten, dass das Theater nicht erneut losgeht – in der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Verantwortlichen des betroffenen Internetauftritts sich allerdings bewusst, dass man zukünftig die auch im Internet geltenden Spielregeln wieder einhalten sollte – insbesondere dann, wenn sie – wie dies häufig der Fall ist – auch noch durch den Betreiber der Seite eindringlich verwarnt worden sind.
Wenn es aber wieder losgeht – dann muss sich der Verantwortliche solcher Seiten darauf einstellen, dass dies zu ganz empfindlichen Konsequenzen führen wird – zumal er sich sicher sein kann, dass seine vorhergehenden Rechtsgutverletzungen dokumentiert sind und die Massnahmen gegen ihn dann sehr deutlich ausfallen werden.
Nun stehe ich selbst vor der Frage, ob ich wegen erneuter massiver Grenzverletzungen tatsächlich weitere Schritte gehen. Hintergrund ist, dass zwar das Forumthema, in dem ich damals diffamiert wurde, komplett verschwand, dass aber die dortigen Akteure in ein anderes Forum abwanderten, in dem sie dann – allerdings mit deutlich „gebremstem Schaum“ – weitermachten. Ich behielt das ganze Problem im Auge, man hielt sich dort äusserst bedeckt und irgendwann erledigte es sich, weil wohl andere User des dortigen Forums kalte Füsse bekamen und für eine Löschung des öffentlichen Teils sorgten – allerdings waren es eher andere Personen als ich, die Adressaten der schlimmsten Ausfälle wurden. Intern scheint die Kampagne dort bis zum heutigen Tage „fröhlich“ weiter zu gehen, wie ich an den regelmässigen Zugriffen von dort auf meinen Blog sehr gut sehen kann. Aber das interessiert mich naturgemäss nicht.
Allerdings wanderten ein paar der dortigen User in ein anderes öffentliches Forum ab, und zwar nicht gerade die harmlosesten; dort kam es dann vor kurzem zu einer strafrechtlich relevanten Grenzübertretung, die ich nicht mehr ohne Sanktionen dulden werde:
Mein hier stets hier präsenter Schatten (die letzte Reaktion auf den aktuellen Blogeintrag zum Thema Kachelmann dauerte knapp 30 Minuten) sah sich bemüssigt, nach einer strafrechtlich relevanten Beleidigung für einen Rechtsanwalt zu suchen, und sie fand die Entscheidung des LG Köln vom 15.11.2011 (Az. 5 O 244/10). Diese ist zB. hier veröffentlicht.
Das Landgericht Köln stufte den dann auch von meinem Schatten verwandten Begriff als Schmähkritik ein, welche weder von der Meinungsfreiheit noch von der Wahrung berechtigter Interessen geschützt sei. Die Beleidigung bringe historisch gesehen zum Ausdruck, dass der so Bezeichnete eine Person sei, die ohne Ausbildung zum Rechtsanwalt Rechtsrat erteile; heute werde darunter eine Person verstanden, die entweder intellektuell unfähig sei, ihren Beruf zuverlässig und den Regeln des juristischen Handwerks entsprechend auszuüben, oder die diesen in einer Art und Weise ausführe, die mit Moral und Gesetz in Konflikt stehe. Er sei in jedem Fall negativ besetzt und stelle eine abfällige und kränkende Wertung dar.
Aber nicht nur das: wenn man sich über diese Entscheidung des LG Köln ein wenig mit Rechtshistorie beschäftigt, dann stellt man fest, dass dieser Ausdruck von Antisemiten verwandt wurde nicht für Anwälte mit unter anderem mangelnder juristischer Bildung, sondern dass Antisemiten damit das Negativbild des Winkeladvokaten speziell auf jüdische Anwälte projizierten. Dies war einer der ersten Schritte des Nazi-Regimes, jüdische Anwälte zu diffamieren – oft hochangesehene, in jedem Fall aber untadelige Rechtsanwälte, die lediglich den „Makel“ ihrer Rasse trugen.
Der sich daran anschliessende Weg ist bekannt: die so Beleidigten wurden später erst beruflich, dann persönlich ausgegrenzt, sodann verfolgt und ausser Landes getrieben und umgebracht.
Mit Verlaub, es gibt Grenzen, und wenn diese überschritten sind, dann muss man schon einmal reagieren.
Ich wandte mich aufgrund dieses Vorfalls an den Administrator des Forums, in dem es zu dieser massiven Grenzüberschreitung gekommen war, und bat ihn zum einen, diese Beleidigung zu löschen, zum anderen, mir die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, um die notwendigen Massnahmen gegen die hinter dem Internetnick stehende reale Person einleiten zu können. Ich bot allerdings an, dass mir eine Unterlassungserklärung dieser realen Person ausreichen würde – und dies sogar ohne Strafbewehrung. Eine solche Unterlassungserklärung würde mich effektiv vor weiteren Übergriffen diesen realen Person schützen und dürfte das mildeste Mittel darstellen, dass denkbar ist.
Für mich durchaus nachvollziehbar gewährte der Administrator der Person das Recht der Anhörung – immerhin ist er ein Berufskollege von mir und weiss, was sich gehört.
Mitten hinein in diesen Mailwechsel wurde die Beleidigung von derselben Person erneut ins Netz gestellt, und zwar noch verstärkend mit dem Hinweis, die Person werde von dieser Beleidigung „niemals“ zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt war sie nach meiner Kenntnis vom Administrator schon angeschrieben worden und dieser hatte die Beleidigung auch schon aus seinem Forum entfernt. Über den rechtlichen Charakter dieser Äusserung konnte also keinerlei Zweifel mehr bestehen. Und deswegen brauchte von diesem Zeitpunkt an niemand mehr über die drohende Wiederholungsgefahr zu spekulieren.
Der dortige Administrator und ich waren beide entsetzt über die Hartnäckigkeit der Person, trotzdem bot ich weiterhin an, mit einer einfachen Unterlassungserklärung der hinter dem Nick stehenden Person einverstanden zu sein. Leider gibt es bis zum heutigen Tage hierauf keine Reaktion, die Schutz vor einer erneuten Entgleisung geben würde. Irgendwelche Beteuerungen unter dem Nick im Internet, man werde solche Beleidigungen nicht wiederholen, sind nach dieser Vorgeschichte definitiv nicht ausreichend.
Nun gebe ich mich allerdings noch eine kurze Zeit der Hoffnung hin, dass die hier angesprochene Person sich besinnt und die ihr angebotene Hand annimmt – nicht, weil sie mir in irgendeiner Art und Weise sympathisch ist oder ich sie vor Weiterungen schützen möchte, sondern weil ich es mir für den betroffenen Administrator wünschen würde: die Beleidigungen hat er gelöscht, sein Versuch einer Lösung ehrt ihn, und wenn dieser Versuch, bei dem ich ihm geholfen habe, so weit es mir möglich erschien, scheitert, wird er jedenfalls übergangsweise in eine Auseinandersetzung gezogen, die er nicht zu verantworten hat.
Mir täte dies sehr leid.
Photo: www.pixelio.de
stscherer
10. Februar 2012
PS: Ich habe leider bei der Erstellung des Artikels die Kommentar-Funktion abgeschaltet. Dies ist korrigiert. Allerdings weise ich die insoweit schon wieder in den miesesten Tönen hetzende Thauris/Gänseblümchen schon einmal darauf hin, dass hier in meinem Blog andere Spielregeln herrschen. Da sie sich bei ihrem letzten Besuch schon nicht angemessen verhalten konnte, sollte sie sich also sehr genau überlegen, ob und was sie hier schreibt.
Im übrigen bitte um Verständnis: ich habe dem Administrator in dem betroffenen Forum ausdrücklich angeboten, dort nicht mehr zu schreiben, jedenfalls bis die Angelegenheit erledigt ist. Daran werde ich mich halten, auch wenn dort die Beleidigungen unter dem Deckmäntelchen der angeblich sachlichen Diskussion wieder in direktem Zusammenhang mit meinem Namen auftauchen.
Hinweisen möchte ich darauf, dass auch zB. OStA Gatter in Mannheim meine Hartnäckigkeit unterschätzt hat.
S. Tavros
10. Februar 2012
Als Laie in der Sache nehme ich Ihre aufklärenden Beiträge stets gern an. Ich bin immer wieder erstaunt darüber in welchem Umfang davon auch andere Sachthemen betroffen sind.
In diesem Beitrag neige ich Z.B. zu der Auffassung, ein jüngerer Mensch würde die Herkunft und Bedeutung einer Bezeichnung aus der LTI kaum noch richtig zuordnen können- es sei denn, er hätte sehr speziell danach gesucht um sein Ego zu bestätigen oder einfach aus Neid.
Andererseits ist jene Tatsache nicht zu verleugnen wer die „Ausbilder“ der heute im Berufsleben stehenden Menschen waren. Nicht nur ein ganzes Volk wurde in „1000 Jahren“ auf eine zweckbestimmte Sprachregelung getrimmt, diese Sprache wurde später selbstverständlich in den Ämtern weitergetragen. Nicht nur im AA, bei den „Diensten“ und in der Verwaltung saßen die früheren Chargen; lediglich mittels eines „Persilscheins“ per Order de Mufti legitimiert. Sie trugen in Arbeit und Ausbildung, vor allem jedoch in der Sprache, den alten Geist mehr oder weniger beabsichtigt weiter und nur wenige Betroffene nehmen heute daran Anstoß; meist weil sie selbst zu jung sind, die Herkunft und eigentliche Bedeutung kaum erkennen.
Die Gedankenlosigkeit ist oft nur ein Aspekt, der den Geist der Vergangenheit am Leben erhält.
stscherer
10. Februar 2012
Wissen Sie, die Verrohung unserer Sprache sehen Sie an allen möglichen Stellen – und immer stärker werden Worte benutzt, die rassistischen Hintergrund haben. Und wo fängt die grenze an, ab der man sich dagegen wehrt?
Ich stelle hier mal einen Link ein, damit am Schicksal des hochangesehenen Kollegen Dr. Horst-Egon Berkowitz aus meiner Heimatstadt Hannover klar wird, welche Dinge mit solchen Beleidigungen begonnen haben.
http://www.schoah.org/zeitzeugen/berkowitz.htm
Ein Auszug:
Horst-Egon Berkowitz wurde am 16. Januar 1889 als zweitjüngster Sohn eines jüdischen Kaufmanns in Königsberg geboren. 1902 zog die Familie mit ihren vier Kindern nach Hannover.
Im Alter von erst 16 Jahren meldete sich Horst-Egon Berkowitz 1914 als Freiwilliger an die Front. Eine Granate verletzte ihn schwer. Er verlor er ein Auge, fast das ganze Gehör, eine halbe Hand und einen Teil seines Gehirns. Doch er überlebte, blieb aber für immer entstellt. Die gravierenden Kriegsverletzungen machten stets erneute schwere Operationen unumgänglich, was sich zeitlebens auswirkte.
Horst Berkowitz studierte Jura, promovierte mit 21 Jahren und legte bereits mit 22 Jahren das Zweite Staatsexamen ab. Bis zur Machtübernahme Hitlers im Jahre 1933 arbeitete Dr. Berkowitz in Hannover als Rechtsanwalt und Notar. Im November 1938 verschleppten ihn die Faschisten unmittelbar aus seiner Wohnung in das Konzentrationslager Buchenwald. Dass er dort bald wieder entlassen wurde, verdankte er seinem Goldenen Verwundetenabzeichen aus dem Ersten Weltkrieg. Nach seiner Haftentlassung musste er ab 1940 im Konzentrationslager Ahlem bei Hannover Arbeitsdienst leisten. Er konnte lediglich nebenbei sein Büro als degradierter „Jüdischer Konsulent“ fortführen und für Juden als Rechtsberater tätig sein. Dr. Berkowitz blieb bis zum Kriegsende dem Konzentrationslager Ahlem zugeteilt. Aber er emigrierte nicht und wohnte weiterhin in Hannover. Er überstand die Gräuel.
Trotz der erlittenen schweren Schicksalsschläge nahm Dr. Horst Berkowitz nach 1945 seine Anwalttätigkeit wieder auf. Fortan setzte er sich für besonders finanzschwache Mitbürger ein. Er gewann durch dieses Engagement, seinen klaren Rechtsgeist und seine humane konziliante Charakterhaltung schließlich den Ruf als „Anwalt der Bedrängten“.
Als eine stadtbekannte Persönlichkeit starb Dr. Horst-Egon Berkowitz 1983 in Hannover und wurde auf dem jüdischen Friedhof Hannover-Bothfeld beigesetzt.
Dr. Berkowitz hatte ein Merkmal: Die lederne Motorradkappe, die er ständig trug, um seinen Kopf wegen der schweren Verletzungen vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Der erschreckende Lebensweg seiner Familie ist in dem Link umfassend dokumentiert.
Dies ist nur ein Schicksal eines „…..“. Ob dies mein Schatten Ali, die ja so „emphatisch“ sein will, nachvollziehen kann? Ich befürchte nicht.
S. Tavros
10. Februar 2012
Das ist nur EIN Name;
ihre Anzahl ist Legion: v. Ossietzky, Benjamin, Klemperer…etc., etc!
Sonst habe ich nichts hinzuzufügen.
stscherer
10. Februar 2012
Tatsächlich sind die Anzahl der Namen Legion.
Da die Dame übrigens hier weiterhin interessiert mitliest, noch einmal zur Verdeutlichung: es ist eine Grenze von ihr überschritten worden, und trotzdem bin ich noch kurze Zeit bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen, wenn ich von ihr unter ihrem tatsächlichen Namen eine Erklärung erhalte, dass sie zukünftig Beleidigungen zu meinen Lasten, insbesondere die von ihr benutzte Beleidigung unterlässt. Da ich das bisher noch als freiwillige Erklärung ansehen würde, lege ich noch nicht einmal Wert auf eine Strafklausel – und noch weniger auf eine Entschuldigung, denn ich kann sie für ihre Ausfälle sowieso nicht entschulden.
Bei der anderen Dame (Thauris) ist übrigens noch ärger – inzwischen stellt sie schon Bildchen mit Hakenkreuzen ins Netz… um sie später wieder aus dem Netz zu nehmen.
S. Tavros
10. Februar 2012
Die Problematik ist mir bekannt. Der genannte Personenkreis sollte sich besser in der Obhut der zuständigen Ämter befinden.
Wer auf Dauer behelligt wird sollte handeln, bevor jemand noch auf die Idee kommt „Gewohnheitsrecht“ in Anspruch nehmen zu wollen. In derartigen Fällen ist Nachsicht fehl am Platz; man denke an Zwickau.
Ich sage es mal mit einem Klassiker:
„Es ist nicht genug, zu wissen,
man muß auch anwenden;
es ist nicht genug, zu wollen,
man muß auch tun.“
***********************************************************
Es wird Ihnen bekannt sein, dass es für die meisten Rechner die Möglichkeit gibt, sehr schnell ein Bildschirmfoto von den aktuellen Inhalten anzufertigen. Damit wären sehr einfach Nachweise über strafbare Handlungen gesichert bevor etwas „zufällig“ wieder verschwindet.
stscherer
10. Februar 2012
Ja, die Screenshots liegen vor, auch der zeitliche Ablauf ist gesichert. Allerdings wäre mir weiterhin ein Einlenken der betroffenen Person lieber – oder wenigstens ein Einlenken des Administrators, damit ich diesen nicht mit hineinziehen muss.
Einige wähnen sich ja in Sicherheit, weil angeblich die Strafverfolgungsbehörden so lasch in der Ermittlung und Verfolgung von Beleidigungen sein sollen. Tatsächlich ist dies aber anders, insbesondere im Bereich der Beleidigungen im Internet, weil die Brisanz und die Anzahl dieser Straftaten massiv angestiegen ist. Jeder, der im Schutz der vermeintlichen Anonymität des Internet solche Grenzverletzungen begeht, sollte daran denken, dass dieser Schutz sehr schnell nicht mehr vorhanden sein könnte – und jeder Foren- und Blogbetreiber muss jedenfalls dann, wenn er in Deutschland agiert, mit unangenehmen Fragern rechnen, wenn bei ihm solche Grenzverletzungen eingestellt werden.
Ich bin deswegen sehr kritisch mit dem Einstellen von Kommentaren – auch wordpress erlaubt ja das ungeprüfte Kommentieren, aber das dann auftretende Risiko ist schon sehr gross; ich hatte ja auch schon die Hasstiraden einer Userin Thauris hier, die ich erst nur nach massiven Kürzungen zulassen konnte – und die ich später gänzlich auf Eis legen musste, da die Einträge unerträglich wurden…
S. Tavros
11. Februar 2012
Diese Haltung ehrt Sie. Jedoch- für wen tun Sie das? Für einen Geschäftspartner, zum gegenseitigen Schutz und Nutzen? Oder gibt es auch ein gesetzlich verbrieftes Recht für jeden; gegen Stalker beispielsweise? Und sicher wissen Sie auch, ein Blogbetreiber hat auch Pflichen.
Können Sie sich vorstellen, daß Menschen Freude daran empfinden, andere zu demütigen und zu quälen? Leider befinden die sich nicht alle in geschlossenen Anstalten.
Ich verstehe Ihre Nachsicht daher leider nicht. Gerade hinsichtlich Ihrer Profession wäre es angemessen auf gutes Recht zu bestehen; noch dazu in einem solchen Fall, wenn die gütige Einigung ausgeschlagen wird.
Man soll nicht über Misstände klagen deren Behebung man selbst in der Hand hat.
stscherer
11. Februar 2012
Ich verstehe Ihre Auffassung, aber vielleicht verstehen Sie auch die meine:
Sagen wir mal so: ich mache meinen Beruf schon lange genug, um zu wissen, dass manche Massnahme tatsächlich die letzte Option ist und eine vorher erreichte einvernehmliche Lösung der bessere Weg wäre.
Eine der Damen, die mich heute beleidigte, indem sie mir unter anderem eine bestimmte Gesinnung und eine bestimmt psychische Verfassung unterstellte, hat schon unbeabsichtigt geliefert. Ihre IPs liegen vor und gehen am Montag weiter, falls bei ihr kein Einsehen eintritt. Auch in Hessen gelten deutsche Gesetze.
Bei der anderen Dame liegen die IPs beim Foreninhaber. Ich fand die Diskussionen in seinem Forum immer anregend und respektiere seine Positionen und Ansichten, aber ich habe auch Grenzen in meiner Nachsicht. Und wenn er mir keine Auskunft erteilen will, dann wird er es eben anderen gegenüber tun müssen. Irgendwann ist Schluss.
Davon abgesehen hat die betroffene Dame immer noch die Möglichkeit, meine Minimalforderung zu erfüllen und die Angelegenheit damit zwischen uns zu bereinigen. Es ist ihre Entscheidung – und damit bestimmt sie auch die Konsequenzen.
Bekommen wir es einvernehmlich aus der Welt, würde mich das freuen – andererseits klären wir, wie gross die Anonymität für Internetnutzer, die andere beleidigen, tatsächlich ist. Nicht die optimale Lösung, aber auch gut.
S. Tavros
12. Februar 2012
Sie haben mir über längere Zeit oft guten Rat gegeben, den ich als Leser dieses Blogs stets als nützlich angesehen habe. Daher verstehe ich Ihre Auffassung und teile diese grundsätzlich, sofern ein guter Erfolg absehbar ist.
Hier scheinen Sie mir allerdings etwas zu zögerlich. Sie fordern Einsicht und möchten eine einvernehmliche Lösung? Aber das Schauspiel mit diesen gewissen Personen zieht sich doch bereits über Monate hin und hat auch bei anderen Bloggern bereits einigen Unmut aufkommen lassen, von denen die dann entweder ignoriert oder abgewatscht werden, was ich ebenso in Ordnung finde.
Sie jedoch haben konkrete Konsequenzen in Aussicht gestellt. Bedenken Sie, daß die Verfahrensweise eines Prominenten in ähnlichen Belangen sehr wirkungsvoll und erfolgreich war. Das sollte Schule machen.
stscherer
12. Februar 2012
Glauben Sie mir, zögerlich bin ich nicht, doch die Zeit, die nun einmal erforderlich ist, kann man den Damen durchaus geben, Einsicht zu zeigen. Und durch den dortigen Administrator will ich mir nicht vorwerfen lassen, ich hätte nicht Alles versucht, eine Lösung herbeizuführen – und ihn so wenig wie möglich zu behelligen.
Morgen beginnt eine Arbeitswoche…
S.J.
12. Februar 2012
. . . was kann man sich denn von dem dortigen Administrator vorwerfen lassen?
Ich habe Ihrem Kollegen im April 2011 eine strafbare Handlung angezeigt, nämlich den Umstand, dass neben meinem Mailaccount auch mein Account im benannten Forum geknackt wurde – sogar der Zeitraum konnte auf maximal eine Stunde eingegrenzt werden . . . was hat der Admin unternommen? NICHTS!
stscherer
12. Februar 2012
Immerhin führt er den Schriftverkehr mit mir unter seinen dienstlichen Mailadresse…
S. Tavros
12. Februar 2012
Da haben wir ’s!
Frank Georg Bechyna
12. Februar 2012
Sehr geehrter Herr Scherer .
Persönlich finde ich Ihre Haltung klug und in der Sache diplomatisch geschickt . Sie haben die Handlungshoheit zu keinem Zeitpunkt aus der Hand gegeben .
Anders als Andere sind Sie zu keinem Zeitpunkt in einen überflüssigen , hektischen Aktionismus verfallen .
Es gilt der Satz von Gandhi , den ich auf einem Sideboard eines der bekanntesten Rechstanwälte schon als junger Student gefunden habe :
“ Wenn du im Recht bist , kannst Du Dir erlauben , die Ruhe zu bewahren ;
Wenn Du nicht im Recht bist kannst Du es Dir nicht erlauben, sie zu verlieren “ .
Mit freundlichen Grüssen
Frank G. Bechyna
stscherer
13. Februar 2012
Nun, lieber Herr Bechyna, jetzt habe ich die Handlungshoheit nicht mehr.
Frank Georg Bechyna
13. Februar 2012
Lieber Herr Scherer ,
Sie haben Recht .
Viele Grüsse
Frank G. Bechyna
I. Wai
15. Februar 2012
Glückwunsch! Ich bin erfreut zu lesen, daß Sie *************** bereinigt haben! Lang genug hats gedauert….
Herzlichst 😉
stscherer
15. Februar 2012
Das musste ich leider ein wenig bearbeiten – aber vielen Dank für den Zuspruch!
stscherer
16. Februar 2012
Da offensichtlich eine andere Dame inzwischen Ihre Vorliebe für meinen Blog entdeckt hat und sich darüber ärgert, dass ich nicht immer alle Fenster meines Browser sofort nach dem Lesen schliesse, habe ich mich nun dem allgemeinen Trend angeschlossen verstecke meinen Online-Status.
Dafür kann man mir jetzt auch Emails schicken…
Ansonsten braucht sich die Dame keine Gedanken zu machen – dieser Blog wird auch weiterhin regelmässig mit interessanten Einträgen aufwarten – mal ein paar mehr, mal ein paar weniger im Monat.
S. Tavros
17. Februar 2012
Ich freue mich mit Ihnen, Herr Scherer.
Es gibt demnach stets eine Option das eine zu tun ohne das andere zu lassen;
wobei große Sprüche in der Sache meistens nicht weiterhelfen.
So hätte ich es beispielsweise gern gesehen, wie jemand, nur mittels seiner Auffassung, einen zündelnden Pyromanen im Wald an dessen Treiben gehindert hätte;
von geistigen Brandstiftern, wenn der Vergleich erlaubt ist, einmal ganz zu schweigen.
Den von Ihnen gewählten Handlungsablauf schätze ich jedenfalls als überaus fair ein.
Ich wünsche Ihnen guten Erfolg.