Also besonders lüstern wird der Eintrag nicht, wenn es Ihnen beim Lesen also darum geht, können Sie hier aufhören; aber ansonsten freue ich mich natürlich, wenn Sie weiterlesen…
Heute war Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Rechtsstreit, und wenn ich auch in meiner Kanzlei keinen besonderen Wert auf anwaltliche Kleiderordnung lege, bei Gerichtsterminen halte ich mich schon (meistens) an die üblichen Gepflogenheiten: Anzug, Kravatte pp.
Auf dem Weg zum Gerichtssaal kommt mir ein Mädel in Jeans und blau-weissem Ringelshirt entgegen, mit Akten unterm Arm, und da sie nicht über Gebühr beeindruckend war, habe ich sie nicht weiter beachtet und aufgrund des Gesamtauftritts unter Gerichtsangestellte abgehakt.
Aber Nein, im Gerichtssaal tritt die junge Dame plötzlich als gegnerische Rechtsanwältin auf – und präsentiert sich beim Anziehen ihrer Robe frank und (bauch-) frei. Mannomann, in solcher Freizeitkleidung würde ich mich nicht ins Gericht trauen.
Scheint aber niemanden mehr zu stören… wenn ich daran denke, dass ich mal für einen roten Rollkragenpullover unterm Jacket gerügt worden bin – moderne Zeiten sind eingezogen.
In der Sache haben wir uns dann hübsch positiv für meinen Mandanten verglichen – hat also nicht für Ablenkung gesorgt, der Auftritt der Kollegin im bauchfreien Shirt.
Photo: www.pixelio.de
Guido Kluck
24. Mai 2011
Es scheint wirklich so zu sein, dass manche Kollegen den Gerichtssaal mit einer Freizeitveranstaltung verwechseln. Und das zeigt sich besonders immer dann, wenn das Wetter etwas schöner wird.
Den Artikel darf ich daher dahingehend ergänzen, dass dies nicht nur die weiblichen Kollegen betrifft. Ein Kollege betrat zuletzt, neben der nicht zu beanstandenden Anzughose, barfuß mit Flip-Flops und einem Ed-Hardy T-Shirt bekleidet den Gerichtssaal, um den Fall zu verhandeln.
Spätestens in diesen Momenten ist man dann sehr froh über die anwaltliche Robe, die dann zumindest das äußere Erscheinungsbild wahrt, soweit man die Flip-Flops mit nackten Füßen ignoriert, die unter der Robe hervorblicken.
stscherer
24. Mai 2011
Ja, Sachen gibt es…
Mir fällt da noch ein Richter ein, der immer in Jeans und Sweat-Shirt sowie abgewetzten Turnschuhen (also nicht wie anno dunnemals Joschka Fischer mit funkelnagelneuen…) zur Sitzung erschien – und dann nach dem Überstreifen der Robe mit einer nonchalanten Geste die weisse Kravatte unter dem Shirt hervorholte: bei vollständig zugeknöpfter Robe und durch die Verkleidung des Richtertisches geschützt war damit der Würde des Gerichts vollauf Genüge getan.
Über das Erscheinen in Flip-Flops, kombiniert mit Strandkleidchen und Bastmatte (unter dem Arm natürlich), ist mir nur einmal von einer Vorsitzenden am Oberlandesgericht berichtet worden: es handelte sich bei der so Bekleideten um eine Referendarin anlässlich ihres Vorstellungstermins vor der am nächsten Tage stattfindenden mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – aber das ist wieder eine andere Geschichte…
Die Rechtsanwaeldin
24. Mai 2011
Um Miss-Verständnissen vorzubeugen. ICH war das nicht!
😉
Oliver
24. Mai 2011
Ich denk mir, so lange die Dame nett anzusehen ist, warum nicht!?
stscherer
24. Mai 2011
Das kann ich bestätigen – auch wenn das Outfit mit dem roten Schleier in jedem Gerichtssaal für erheblichen Auflauf sorgen würde – und für tosenden Beifall… Genau! Das Wort des Tages.
egal
24. Mai 2011
picture or it didnt happen 😉
Prinzipiell finde ich das weniger schlimm, hier vorort sehe ich sowieso nur noch beim Strafrecht Roben. Weder beim (zivilen) Amtsgericht noch vorm Verwaltungsgericht oder Arbeitsgericht trägt hier ein Anwalt Roben. Selbst in zivilrechtlichen Berufungssachen wird immer öfter auf Robe verzichtet.
Ausnahmen gibts natürlich, aber diese sind entweder uralt oder kommen vom Lande 😉