Es sah ja erst wie ein Fake aus, aber jetzt wird es auch von Apple bestätigt: Motorola hat vor dem Landgericht Mannheim anscheinend einen Teilerfolg errungen, denn in einem Versäumnisurteil soll dem amerikanischen Mutterkonzern praktisch untersagt worden sein, Iphones und Ipads zu vertreiben. Einzelheiten lesen Sie zB. Hier.
Nehmen wir es erst einmal so hin, was würde eine solche Entscheidung bedeuten?
Die verkauften Geräte sind natürlich nicht betroffen, aber den Absatz neuer Geräte kann eine solche Entscheidung schon beeinträchtigen, weil die Online-Plattform von Apple wohl vom amerikanischen Mutterkonzern betrieben wird und dieser Mutterkonzern natürlich auch die Iphones und Ipads an die – rechtlich als GmbH unabhängige – Tochter nach Deutschland liefern dürfte; Letzteres könnte dann nach meiner Einschätzung wohl auch untersagt sein.
Interessant ist, dass es sich um ein „Versäumnisurteil“ handelt, denn es ist eigentlich nicht zu glauben, dass die Rechtsanwälte und die Anwälte des Weltkonzerns Apple den Termin zur Stellungnahme beim Landgericht Mannheim „verpennt“ haben. Auch die Stellungnahme aus Cupertino mutet mehr an, als wenn die Amerikaner in der deutschen Provinz erst einmal „in die Säumnis geflüchtet“ ist.
Spannend bleibt der Streit allemal, und besonders interessant wird es sein, ob die Streithähne, die sich ja jetzt schon kontinentenübergreifend seit Monaten balgen, endlich eine vernünftige Einigung erzielen. Immerhin treffen dort ja zwei echte Schwergewichte im Bereich der modernen Medien aufeinander: Apple auf der einen Seite, Google über den Stellvertreter Motorola auf der anderen Seite.
Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass nicht nur diese Patentstreitigkeiten irgendwann beigelegt werden, sondern dass dabei auch gleich noch eine Annäherung der unterschiedlichen Systemstandards herausspringt – auch wenn das sicher der eher frommer Wunsch eines Endverbrauchers ist.
Falls sich (nicht nur) die hier lesenden amerikanischen Besucher übrigens über das Recht des deutschen „Versäumnisurteils“ informieren wollen, finden Sie hier umfassende Aufklärung: Wenn der Anwalt „schwänzt“ – Versäumnisurteil in der ZPO « WissMit.com.
Photo: www.Pixelio.de
Frank Georg Bechyna
5. November 2011
Lieber Herr Scherer :
Aus Sicht des Verbrauchers wäre Ihr letzter Absatz das Maximum dessen, was wir uns wünschen .
Sie wissen am besten, dass es oft Ziel von Prozessgiganten ist , eine höchstrichterliches Urteil zu bekommen . Geld ist da relativ unwichtig . Deutschlan din der wichtigste Markt in Europa . Dies hat mir ein Bekannter , der für eine dieser rechtsanwaltlichen Grossfirmen arbeitet , schon vor über 10 Jahren gesagt .
Tatsächlich ist SAMSUNG einer der grosslieferaten auch für Apple – Produkte . Das Düsseldorfer Urteil ( 1. Instanz , Landgericht ) wegen der Samsung Tablets soll jetzt angefochten worden sein .
MOTOROLA will jan unbedingt auf den europäischen Markt zurück . M. hat schon ein TBalet , das von “ connect “ durchaus positiv bewertet worden ist . Doch die Welt der technik geht schnell weiter . Noch zu Steve Jobs soll Aplle erkannt haben, dass man eine Zwischenfporm von Tablet ( IPad ) und Notebokk für den Kunden braucht . Technisch dürfte dies keine Problem sein . Mr. Jobs hat wohl zu Beginn seiner schwerern krankehit beklagt, dass nicht nur eine seiner wichtigsten Ideen von der Konkurrenz “ geklaut “ worden sei . Dass Android 2.3 / 4.0 den Markt beherrschen bedeutet nicht, dass es nicht längefristig zu einer “ technischen Einigung “ kommen wird .
Eine entscheidende Frage ist auch : Was braucht der Kunde im Lebensalltag ? Wozu ich auch den Beruf rechne .
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, welchen Zick – Zack – Kurs etwa hp bei seiner PCs , Notebooks, und Druckern seit Monaten fährt .
Der Kunde sollte sich selbst vor jedem Kauf darüber im Klaren sein, was er wozu benötigt .
Und : Was er zu bezahlen bereit ist .
Von ACER gibt es aktuell ein Notebook , das so schmal und leicht ist wie ein MacBook .
Mit besten Grüssen
Frank G. Bechyna
damian s.
6. November 2011
Hallo Herr Bechyna,
Ihre Rechtschreibung ist eine Zumutung; fast würde ich sagen, eine Unverschämtheit.
Grüße
Frank Georg Bechyna
7. November 2011
An : damian s. / anonymus :
Es gibt wenige Tippfehler , die in keinem Fall den Sinn meiner Ausführungen entstellen .
Ihre Aggressivität ist nicht untypisch für “ Beiträge “ anonymer Personen .
Zur Sache selbst hatten Sie, wie fast immer bei solchen Schreibern nichts, gar nichts zu sagen . Peinlich .
Gute Besserung !
Frank G. Bechyna
PS: Sie hätten Gelegenheit gehabt, mir Ihre persönlichen Anliegen per E – Mail mitzuteilen .
Dieser Blog von Herrn S. Scherer dient nicht dazu , ( nach meiner Meinung ) , dass Anonyme
ihre offensichtlich tief sitzenden Probleme abzuarbeiten . Dass Sie , damaian s. , dies nicht
geagt haben, spricht Bände . FGB
stscherer
12. November 2011
Folgende Mail hat mich erreicht:
Hallo Herr Scherer,
wie geht es nach dem Säumnisurteil vom 4.11., über das Sie am 5.11. berichtet haben, weiter? Welche praktische Auswirkung hat das Urteile?
Was muss geschehen, dass es zu einem tatsächlichen Verkaufsverbot kommt bzw was, damit es zu einer Aufhebung kommt?
Können Sie den weiteren Verlauf erhellen?
Beste Grüße aus …
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr ….,
letzendlich kann ich nur spekulieren, weil ich die internen Verflechtungen zwischen der amerikanischen Apple Inc. und der deutschen Apple-Tochter nicht kenne.
Das Versäumnisurteil, welches auf dem Vortrag der Klägerin Motorola und dem unstreitigen Sachverhalt beruht, bindet erst einmal nur die Apple Inc., und zwar nur bzgl. Geräten, die die dort genannten Verfahren beinhalten. Ich vermute mal, damit sind Iphone und Ipad gemeint, aber ich weiss es nicht.
Sollte die Apple Inc. gegen das Urteil verstossen, dann fallen pro Verstoss (also uU. pro Iphone- oder Ipad-Verkauf die dortigen Ordnungsgelder an.
Ausserdem ist die Apple Inc. zur Offenlegung ihrer Verkäufe diese Geräte rückwirkend seit dem 19.04.2003 (!) verpflichtet.
Darüber hinaus hat das Landgericht Mannheim dem Grunde (also noch nicht der Höhe) nach eine Schadensersatzpflicht der Apple Inc. festgestellt.
Gegen dieses Urteil kann die Beklagte Einspruch einlegen, und dann kann das Gericht die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstellen. Das Gericht wird nach einem Einspruch in jedem Fall neu verhandeln und entscheiden – also entweder das Urteil aufheben oder bestätigen – ganz oder teilweise. Eine Prognose ist da unmöglich, denn das veröffentlichte Versäumnisurteil enthält ja keinerlei Begründung, und der Prozeßstoff ist völlig unbekannt – so weit man ihn nicht dem Urteilstenor entnehmen kann.
Letztendlich ist das ein schweres Problem für die Apple Inc., doch es würde sich auf die deutsche Tochter nur dann auswirken, wenn sie ihre Geräte von der Apple Inc. bezieht. Bezieht sie diese direkt von den Herstellern, dann würde das Urteil tatsächlich ins Leere laufen.
Sollte es allerdings eine Lieferbeziehung zwischen der Apple Inc. und der deutschen Tochter geben, dann wird es nach meiner Einschätzung schwierig für Apple: auch das Handeln zwischen den rechtlich selbständigen Unternehmen wäre dann ja wohl untersagt.
Wenn dies wirklich so ist, dann beginnt es spannend zu werden, wenn die Lager der deutschen Tochter leer sind…
Aber bitte, noch einmal, das ist reine Spekulation – man müsste die internen Geschäftsbeziehungen kennen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die AGB der Internetseite von Apple als Vertragspartner die Apple Sales International mit Sitz in Cork, Republik Irland vorsehen. Die aber ist nicht von dem Urteil betroffen. Wir können also durchaus eine – ebenfalls rechtlich spannende – Kette der Lieferungen haben, und zwar:
Apple Inc. liefert an Apple Sales Int., Irland, die wiederum liefert an Apple Deutschland. Liefert bzw. bietet dann die Apple Inc. die Geräte noch an?
Immerhin hat das LG Mannheim ja aus dem Sachverhalt der Klägerseite (Motorola) entnommen, dass Apple Inc. in Deutschland eigenständige Geschäfte getätigt hat und Geschäfte tätigt…
Ich hoffe, ich konnte etwas Aufklärung liefern.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Scherer
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
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