Irgendwie lässt mich das Procedere des Gerichts im Prozess Kachelmann nicht los; und umso mehr ich darüber lese, desto verwunderter bin ich über das Verhalten der beteiligten Richter. Ich bin nicht immer einig mit der langjährigen Gerichtsreporterin des Spiegel, Gisela Friedrichsen, aber dieser Bericht (Klick) hat mich noch einmal zum intensiven Nachdenken gebracht.
Und mir ist dazu eine Geschichte wieder in den Sinn gekommen:
Ich habe vor vielen Jahren meine Zusatzausbildung zum Notar gemacht. Es war eine intensive Zeit, die insbesondere davon geprägt war, dass die beteiligten Rechtsanwälte neben ihrer eigentlichen Arbeit immer für einige Tage in einem ziemlich ansehnlichen Hotel in einer westdeutschen Stadt praktisch „kaserniert“ waren und wir dementsprechend eine Menge Zeit neben den dortigen Unterrichtseinheiten totschlagen mussten. Und da trafen durchaus unterschiedliche Charaktere aufeinander…
An einen Abend erinnere ich mich noch sehr gut, denn eines der dortigen Gespräche hat meine Einstellung zur Tätigkeit des Strafverteidigers nachhaltig geprägt. Wir sassen beim Abendessen, unter anderem eine junge Kollegin, hübsch, lange blonde Haare, gutes Benehmen, teure Kleidung und tätig in einer Grosskanzlei mit vielen Beratungsmandaten – und ein Berufskollege, der praktisch ausschliesslich als Strafverteidiger arbeitete, weitgehend wohl auch allein, und der ziemlich extrovertiert mit seiner Profession und seinem Image als „Bad Boy“ umging: nicht nur, dass ich durch ihn zum ersten Mal mit einer „richtig schweren“ Harley gefahren bin, sondern er stellte sich auch einmal mit dem durchaus provokanten Spruch „ich mache in Blut und Sperma!“ vor.
Kurz, unterschiedlicher hätte die Runde nicht sein können, und erwartungsgemäss kam im Laufe des Abends das Gespräch auch auf Strafverteidigung und die damit verbundenen ethischen und moralischen Aspekte; unsere langmähnige Schönheit meinte dann zu Mister Harley, wie er es denn mit seiner Moral, seiner Ehre und seinem Gewissen vereinbaren könne, Vergewaltiger oder Mörder zu vertreten… da wurde der Herr Verteidiger sehr ernst und sagte etwas, was bis zum heutigen Tage meine Einstellung zur Strafverteidigung (mit Ausnahme der wenig schmeichelhaften, da deutlich machomässigen Einleitung seiner Aussage) geprägt hat: „Mädel, Du und alle anderen braven Bürger, Ihr braucht doch solche wie mich; ihr wollt doch Euer Gewissen beruhigen und sagen: dieser Mörder, dieser Vergewaltiger, der hat doch Alles bekommen: den fairsten Prozess, den besten Verteidiger, jeden Zeugen und jeden Sachverständigen, den er wollte, alles – und trotzdem Lebenslänglich!“.
Da ist was dran! Jeder in einem Strafprozess hat seine Rolle, der Staatsanwalt (aus der ja angeblich „unabhängigsten Behörde der Welt“), der Verteidiger, der Sachverständige, der Zeuge, das Gericht. Und jeder sollte sich tunlichst an seine Rolle halten – aber dabei auch die Rolle des anderen nicht nur tolerieren, sondern auch anerkennen und wertschätzen, denn schliesslich geht es um eine Rolle, und ein Schauspieler, der einen Mörder spielt, muss ja nicht vorher tatsächlich jemanden umgebracht haben (obwohl, eine Kollegin hat mal zu einem anderen Kollegen gesagt, sie wisse gar nicht, wie er Scheidungsanwalt sein könnte, im Gegensatz zu ihr sei er ja nicht geschieden…. aber das ist eine andere Geschichte!).
Und da liegt jetzt mein derzeitiges Problem mit dem Gericht in Mannheim: warum klappt das da nicht mit dem Rollenspiel, warum halten sich die Berufsrichter nicht an ihren Part? Bitte, niemand soll meinen verehrten Kollegen und auch mich falsch verstehen, es geht in einem Strafprozess nicht um ein Theaterstück, nicht um eine Schmierentragödie oder Schauprozess. Aber so ein Prozess braucht bestimmte Akteure, damit im Rahmen einer ausgewogenen Balance alle Interessen gewahrt und am Ende fair und nachvollziehbar abgewogen zu einem Ergebnis führen, dass der Gerechtigkeit zumindest ansatzweise nahe kommt – menschenmöglich eben. Und werden diese „Spiel“regeln verletzt, dann erhöht dies erheblich die Gefahr, dass nicht nur der Weg, sondern auch das Ergebnis un“gerecht“ sind.
Und in Mannheim? Man weicht vom üblichen Schema der Zeugenreihenfolge ab, man schliesst ohne Not Sachverständige aus, man verweigert Belehrungen ohne nachvollziehbaren Grund – kurz, die Richter begeben sich selbst in die akute Gefahr, als befangen wahrgenommen zu werden, schon durch diese 3 Punkte machen sie nicht nur sich, sondern auch jedes gefundene Ergebnis angreifbar.
Machen wir uns nichts vor, jeder hat inzwischen eine Meinung dazu, ob Herr Kachelmann schuldig ist oder nicht; und ich persönlich möchte nicht in der Haut der Richter dort stecken, denn sie müssen bei all den Vorverurteilungen, die hier nicht nur zu Lasten des Angeklagten, sondern auch zu Lasten der Zeugin herumgeistern, am Ende noch ein sachliches und frei von persönlichen Empfindungen getroffenes Urteil sprechen.
Aber warum machen sie nicht das, was eigentlich unproblematisch gemacht werden könnte: das Verfahren frei von allen Widersprüchen durchziehen, sauber, korrekt, nach den Regeln der richterlichen Kunst? Warum vernehmen sie nicht die Zeugen in der üblichen und damit unanfechtbaren Reihenfolge? Warum lassen Sie nicht jeden Sachverständigen teilnehmen, soweit er jedenfalls in der Vergangenheit durchaus auch von anderen Gerichten zur Begutachtung herangezogen wurde? Warum belehren sie nicht, wenn dies gefordert wird?
Ändern wir den Satz meines Kollegen ein wenig ab auf die erkennenden Richter: Jungs, wir brauchen doch solche wie Euch; wir wollen doch unser Gewissen beruhigen, egal, ob wir Herrn Kachelmann für schuldig halten oder nicht: in jedem Fall soll er Alles bekommen: den fairsten Prozess, den besten Verteidiger, jeden Zeugen und jeden Sachverständigen, den er wollte, alles – und dann eine sachlich begründete und frei von persönlichen Empfindungen getroffene Entscheidung – welche auch immer!
Nach dem Studium einiger Foren ein paar sachliche Anmerkungen:
1. Herr Kachelmann hat sehr wohl im laufenden Prozess eine Aussage gemacht: In Welt.de (Klick) habe ich folgende Aussage gefunden: „Womöglich auch deshalb hat sich der Angeklagte entschieden, vor Gericht nichts mehr zu dem Fall zu sagen und sich auf seine Aussage vor dem Amtsgericht vom März zu berufen.“
2. Das OLG Karlsruhe hat in seiner Presseerklärung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann auf mehrere Punkte abgestellt (Klick):
a. Es gebe einen Unterscheid zwischen dem „dringenden Tatverdacht“ (Grundlage für den Haftbefehl) und dem „hinreichenden Tatverdacht (Grundlage der Anklageerhebung) – bitte beachten: zu einer Verurteilung muss sogar noch mehr vorliegen, nämlich die tatrichterliche Überzeugung; nur wenn das Gericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung keinen vernünftigen Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten hat, darf es ihn verurteilen.
b. Im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin liege die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vor.
c. Bei der Nebenklägerin könnten Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.
d. Die Nebenklägerin habe bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.
e. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.
Photo: www.pixelio.de
Sophia
16. Oktober 2010
Das ist ein völlig abstruser Gedanke. Und doch könnte er eine Erklärung sein. In den vergangenen Tagen ging mir eine ähnliche Erwägung durch den Kopf, die ich aber sofort wieder habe fallen lassen. Das Erwogene erschien mir nicht vorstellbar.
Ich unterstelle, Sie verfügen über eine gehörige Portion literarischen Talents, welches Sie dazu befähigt derart Unvorstellbares doch irgendwie begreiflich zu vermitteln.
stscherer
16. Oktober 2010
Was meinen Sie mit „völlig abstruser Gedanke“? Ich bin verwirrt!
Sophia
16. Oktober 2010
Nun, nehmen wir einmal an, die bereits bekannt gewordenen Entlastungsbeweise (und diese dürften nicht wenig Gewicht haben) haben das Gericht dazu bewogen, an den Anschuldigungen des mutmaßlichen Opfers zu zweifeln. Wenn die Zweifel das billige und auch erforderliche Maß sehr weit übersteigen würden – dann bliebe bei vernünftigem Ermessen doch zu erwarten, dass die Prozessführung der Verteidigung eine angemessene Möglichkeit einräumte, das entlastende Material vor Gericht darlzulegen.
Das Gericht würde schon sehr weit in die Zukunft denken müssen, um zu befürchten, alle jenes Entlastungsmaterial könne ebensowenig wie ein zu ergehender Freispruch, für eine ausreichende Rehabilitierung des Angeklagten sorgen.
Würde das Gericht aus dieser Befürchtung heraus ein betont ungerechtes Prozess-Szenario erschaffen, welches nahezu unmöglich erscheinen ließe, dass die Verteidigung ihren Mandanten noch lebend aus den Klauen der voreingenommenen Richterschaft zu befreien vermag…welchen Wert hätte auf dem Boden jenes Szenarios dann der überraschende Freispruch? Vermutlich wäre ein solcher Freispruch jeden Zweifels erhaben.
Und doch ist der Gedanke absurd, ja. Man bedenke, welchen weit reichenden Gefahren sich das Gericht ausgesetzt hätte. Welchen Schaden es anzurichten vermöchte…
stscherer
16. Oktober 2010
Das ist ein spannender Gedankengang, der mich jetzt selbst überrascht.
Und Nein, in diese Richtung habe ich eigentlich nicht gedacht: dass das Gericht inzwischen selbst zweifelt und deswegen sozusagen den Showdown inszeniert, um dann zu einem – für alle überraschenden, aber dann unangreifbaren – Freispruch zu kommen.
Ich habe relativ viel mit Verfahren zu tun, in denen die Erstinstanz eine Entscheidung fällt, die dann von der zweiten Instanz überprüft und sodann erneut von der ersten Instanz beurteilt werden muss (in nunmehriger Kenntnis der Auffassung derjenigen Richter, die abschliessend entscheiden werden) – es handelt sich um Zivilverfahren mit vorgeschalteter Prüfung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Diese sind ähnlich wie das Verfahren hier, und zwar dann, wenn die zweite Instanz die Entscheidung abgeändert hat; es gibt dann häufig eine der beiden folgenden Reaktionen: die eine, bei der fast sklavisch die Entscheidung der zweiten Instanz übernommen wird, und die andere, bei der verzweifelt die einmal getroffene Entscheidung verteidigt und gerechtfertigt wird.
Letzteres passt hier schon ins Schema, und es ist durchaus menschlich zu erklären: niemand übernimmt gerne vor sich selbst die Entscheidung dafür, jemanden, von dessen Schuld man nicht mehr überzeugt ist, ins Gefängnis geschickt zu haben – insbesondere, wenn man eine solche Anstalt (im wahrsten Sinne des Wortes) schon einmal von innen gesehen hat. Und niemand, der einen Beruf ergriffen hat, bei dem ihm eine sehr grosse Freiheit eingeräumt wird, gerne von anderen massregeln. So ist übrigens auch die sehr vorsichtige Formulierung in der Presseerklärung des OLG Karlsruhe zu verstehen…
Ich möchte eines in diesem Zusammenhang klarstellen: ich habe grossen Respekt vor Richtern in Strafverfahren, denn sie tragen letztendlich die Hauptverantwortung für das Ergebnis, das sollte man nicht unterschätzen. Deswegen teile ich auch nicht die teilweise sehr harschen Angriffe gegen die Richter, wie sie in einigen Blogs geäussert werden.
Wesentlich weniger Respekt habe ich vor Staatsanwälten, und Lars Torben O. macht schon den Eindruck eines durchaus repräsentativen Exemplars dieser Spezies. Ich will hier nicht zu viel Gift ins Spiel bringen, aber einen gewissen Hang zur Selbstdarstellung, zur Profilierungssucht, zu fehlender Souveränität und einen Hang zur Vorverurteilung habe ich schon bei dem einen oder anderen Vertreter dieser ach so unabhängigen Behörde feststellen können. Besonders die fehlende Souveränität insbesondere den Verteidigern gegenüber macht die Verfahren manchmal sehr unangenehm.
Aber kommen wir zum Kern zurück: auch ich halte zunächst einmal ihren Gedanken (den man meinen Ausführungen durchaus entnehmen konnte, auch wenn dies nicht beabsichtigt war) für abwegig, aber wir sollten ihn tatsächlich einmal im Auge behalten – dieser Prozess hat ja schon so viele Facetten gezeigt, die ich in Deutschland nicht für möglich gehalten hätte, da wäre das eigentlich nur eine logische Weiterführung.
Hydrant
20. Oktober 2010
Das ganze Drama hat ja schon am Haftprüfungstermin angefangen. Es handelt sich, aus meiner beschränkten Sicht, um einen klassischen Fall Aussage gegen Aussage. Verdunkelungsgefahr bestand keine, denn sonst wäre Kachelmann nicht aus Kanada nach Deutschland zurückgekehrt. Er hatte dort sicherlich schon mitbekommen, dass Ermittlungen gegen ihn im Gange sind.
Mit fragwürdigen *und* lebensfremden Begründungen wurde Kachelmann dann in U-Haft genommen und dort für 4 Monate belassen. Erst das OLG hat in beeindruckender Weise die Unrechtmäßigkeit der Inhaftnahme bestätigt und die U-Haft aufgehoben.
Je länger sich dieses Verfahren ins Land zieht, desto mehr bekomme auf Grund der Umstände Sorge um die gebotene Rechtsstaatlichkeit. Mir graust es beim Gedanken, solchen Staatsanwälten bzw. Richtern wegen irgendeines Vorwurfes in die Hände zu fallen.
Frage zu StA Lars Torben O.:
Welchen Sinn macht es aus ihrer Sicht, eigenhändig ein Gutachten zum Aussageverhalten des mO in Auftrag zu geben und dann, ohne das Ergebnis abzuwarten, Anklage zu erheben?
Bislang konnte ich noch keine einleuchtende, zufriedenstellende Antwort darauf finden.
stscherer
20. Oktober 2010
Ich denke, mann kann es doch ein wenig mehr differenzieren:
Nach allen Fakten konnte man den ersten Haftbefehl schon rechtfertigen, allerdings wäre dann zwingend der zweite Schritt gewesen, die Aussage der nunmehrigen Nebenklägerin prüfen zu lassen, weil eben Aussage gegen Aussage gestanden hat und die polizeilichen Vernehmungen Hinweise auf Probleme im Bereich der Glaubwürdigkeit gaben.
Das OLG hatte dann zusätzliche Informationen (die allerdings auch dem LG Mannheim bei der Haftprüfung vorgelegen haben müssen bei dem engen zeitlichen Zusammenhang – das OLG hat sich ja nicht viel Zeit zur Prüfung nehmen müssen) und hat dann eigentlich nach allgemeiner Meinung aller Juristen, die das bisher kommentiert haben (nach meiner Kenntnis), den schwereren Weg gewählt: es hat nämlich den Haftbefehl nicht einfach wegen Wegfall des Haftgrunds der Verdunkelungsgefahr aufgehoben – Anklage war ja erhoben -, sondern den dringenden Tatverdacht verneint.
Nun sind Entscheidungen der Obergerichte häufig sehr feinsinnig, weil sie „zwischen den Zeilen“ die Kritik an den Vorgerichten verklausulieren, und ich lehne mich ein wenig aus dem Fenster: das OLG hat sich deswegen so intensiv mit dem Unterschied zwischenden dem hinreichenden und dem dringenden Tatverdacht auseiannder gesetzt, um dem Landgericht und der Staatsanwalt den Hinweis zu geben: entweder ihr legt kräftig nach oder ihr lasst es besser bleiben; die Reihenfolge ist ja eindeutig: Anfangsverdacht –> hinreichender TV –> dringender TV –> richterliche Überzeugung –> Verurteilung
Für Lars Torben O.’s Verhalten gibt es einige Erklärungen
– da kann jemand seine einmal gefasste Meinung nicht revidieren
– da hat einer sich bzgl. des Gutachtenergebnisses verspekuliert
– Profilneurose
– …
– …
Ich gebe offen zu, dass ich (vielleicht berufsbedingt, aber durchaus auch erlebnisorientiert) eine Staatsanwaltphobie habe, aber bei Lars Torben O. kommen schon auf die Entfernung über die Medien einige Sachen zusammen, die mich dazu bewegen, meine dort tätigen Kollegen zu bewundern, wie ruhig und sachlich sie mit Lars Torben O. umgehen… Hut ab!
Hydrant
20. Oktober 2010
Herzlichen Dank für Ihre offene und ausführliche Antwort.
Spätestens bei den Haftprüfungen, welche folgten als Kachelmann bereits in U-Haft sass, hätten doch aber die Zweifel am Aussageverhalten des mO berücksichtigt werden müssen?
stscherer
20. Oktober 2010
Nach meiner Einschätzung: JA!
Hydrant
20. Oktober 2010
Danke!
Keine weiteren Fragen und eine weitere Bestätigung für mein Einschätzung.
Nochmals herzlichen Dank, auch für die Zeit, die Sie sich dafür nehmen.