Ich weiss, es hat etwas von Naivität, wenn ich mich hier über die BILD und Alice Schwarzer aufrege; das ist dann in etwa so, als wenn die Ameise – na, sagen wir mal, die Mikrobe – versucht, den Elefanten umzuwerfen; und bzgl. Alice Schwarzer wäre es wahrscheinlich sogar sinnlos, selbst wenn ich die Öffentlichkeit hätte, die ihr zur Verfügung gestellt wird, so faktenresistent sie sich insbesondere in der öffentlichen Diskussion des Falls Kachelmann gezeigt hat; aber trotzdem, es muss sein:
Kachelmann-Prozess: Großer Tag für den eitlen Star-Anwalt – News Inland – Bild.de.
Ja, dieses Pamphlet ist verfasst von der neuen Stargerichtsreporterin des Massenblattes BILD, Frau Alice Schwarzer, bekennende Frauenerretterin, Ex-Kachelmann-Tanzpartnerin und Intimfeindin des hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn, der nicht nur in Fachkreisen einen untadeligen Ruf geniesst – und über den man an anderer Stelle durchaus angemessen sachlich-kritische Ausführungen lesen kann:
Aber so doch nicht die EMMA-Herausgeberin, die wohl immer noch nicht über ihren desaströsen Auftritt vor dem Landgericht Mannheim hinwegkommt, bei dem sie die Notbremse ziehen und die Aussage verweigern musste, um nicht über ihre engen Kontakte zur Anzeigeerstatterin Auskunft erteilen zu müssen – wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an ihren legendären Interviewabbruch, der genüsslich in den öffentlich-rechlichen Fernsehsendern vorgeführt wurde.
Spätestens seit diesem Zeitpunkt sind es nicht nur die von ihr süffisant angesprochenen roten Socken des Verteidigers, die sie nerven, sondern der ganze Mann, und zwar in erster Linie persönlich, wie man ihrem Schreibwerk entnehmen kann – wobei ihre abgrundtiefe Antipathie wahrscheinlich zusätzlich befeuert worden ist durch die diversen einstweiligen Verfügungen, die sie durch den Medienanwalt Höcker im Auftrag von Jörg Kachelmann hinnehmen musste, und mit denen ihr gerichtlicherseits bestätigt wurde, wie massiv sie mit ihren journalistischen Ergüssen die Privatsphäre des Angeklagten rechtswidrig beschädigt hat.
Und nun also der polemische Frontalangriff gegen Strafverteidiger Johann Schwenn: Der gesamte Artikel strotzt nur so von persönlichen Anfeindungen, die sich weitgehend darin ergehen, sich über sein Outfit und sein Auftreten lustig zu machen. Und dabei zeigt der Text ein fast schon erschreckendes Mass an Unkenntnis der Aufgabe eines Strafverteidigers.
Besonders übel ist dabei die Verbindung zwischen dem derzeit laufenden Prozess gegen einen Pfleger in Hamburg, bei dem Sperma-Spuren des Angeklagten auf der Kleidung des Opfers während des laufenden Prozesses gefunden wurden – und sich damit der Sach- und Streitstand massgeblich verändert hat -, und dem Fall Kachelmann, indem es weiterhin auch nach Beendigung der Beweisaufnahme keine sicheren Beweise für die Schuld des Wettermoderators gibt.
In völliger Verkennung der Aufgabe eines Verteidigers in einem Strafverfahren und wohl lediglich zur Stimmungsmache gegen Johann Schwenn gedacht, resümiert das Boulevardblatt: „…, Schwenn hat also weiter unschuldig Verdächtige zu retten.“
Nun, man kann sicherlich nicht von jedem Schreiberling bei einer Zeitung, und noch weniger bei der BILD-Zeitung, verlangen, Jura studiert zu haben, bevor er sich zu der Arbeit eines Strafverteidigers äussert. Aber ein bisschen Grundwissen könnte man schon verlangen, und deswegen der wohl im Kachelmann-Prozess Unvermeidlichen zwei Sätze, mit denen sie ihr Selbststudium beginnen sollte:
„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!“
Max Alsberg, 1930
Strafverteidiger
Gut, Max Alsberg ist ein anderes Kaliber als Alice Schwarzer (http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Alsberg), und deswegen noch etwas leichtere Kost für Frau Schwarzer:
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“
Handbuch des Strafverteidigers
Ja, Frau Schwarzer, man mag es in ihrer eingeschränkten Weltsicht vielleicht nicht glauben, aber auch jemand, der unzweifelhaft eine Straftat begangen hat, hat einen Anspruch auf Verteidigung im Sinne der obigen Grundsätze – ja, sogar ein Vergewaltiger. Und trotzdem macht sich ein Verteidiger – auch Rechtsanwalt Johann Schwenn – nicht mit seinen Mandanten gemein, auch wenn diese Trennung zwischen dem Angeklagten und dem Organ der Rechtspflege Rechtsanwalt vielleicht für Sie nur schwer zu verstehen ist. Und wenn sie ihn persönlich nicht leiden können, den Herrn Rechtsanwalt Schwenn, dann sagen Sie es ihm doch – persönlich, unter vier Augen -, aber belästigen uns nicht mit diesen ärgerlichen Ausfällen auf Klatschtantenniveau. Ihrem vermeintlichen Ziel, der Stärkung der Rechte der Frauen, tun sie mit solchen Peinlichkeiten jedenfalls keinen Gefallen.
Aber nun genug mit Frau Schwarzer – schauen wir mal, was heute die Plädoyers ergeben…
Photo: www.pixelio.de
RA JM
24. Mai 2011
Who the f… is Alice?? 😉
koelneruwe
24. Mai 2011
Sudel-Alice ist in ihrem ersehnten Lalaland angekommen.
http://neu-news.de/content/J%C3%B6rg-Kachelmann-Alice-im-Lalaland
stscherer
24. Mai 2011
Ach ja, die Alice Schwarzer. Ähnlich amüsant wie Ihr Blogeintrag über „Alice im Lalaland“ ist übrigens, dass ein Neu-Anhängerin der Frau Schwarzer inzwischen so weit geht, die Aussagen von Frau Prof. Monika Frommel zum Kachelmannprozess (https://stscherer.wordpress.com/2011/05/19/fall-kachelmann-die-traumatologie-hat-bei-der-staatsanwaltschaft-mannheim-einzug-gehalten/) als nicht ernst zu nehmen abzutun, und zwar mit der „Argumentation“, Frau Prof. Frommel setze sich sowohl für das Embryonenschutzgesetz als auch für die Abtreibung ein, wolle somit den deutschen Frauen das Kinderbekommen vermiesen und das Kinderwegmachen erleichtern und sei damit in ihren Ansichten schizophren (wenigstens nicht auch noch narzisstisch, wie Jörg Kachelmann und Rechtsanwalt Johann Schwenn faktenfrei, aber dafür umso intensiver angedichtet). Nur wird dabei geflissentlich übersehen, dass es gerade die von ihnen so tief in ihr Herz geschlossene EMMA-Herausgeberin ist, die genau diese Ansichten der Frau Prof. Frommel ebenfalls auf das Heftigste vertritt… Das hat schon eine ähnliche Qualtität wie das sinnfreie Getratsche über die Socken des Rechtsanwaltes Johann Schwenn – aber immerhin trägt er ja keine weissen!
koelneruwe
24. Mai 2011
Ich habe mit Absicht nicht den Titel „Malice in Lalaland“ genommen, trotz der Vorliebe Schwenns für den Namen…
stscherer
24. Mai 2011
Den Link habe ich entfernt – googlen kann ja jeder selber…
Anna
24. Mai 2011
http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5BshowUid%5D=71&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Byear%5D=2011&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Bmonth%5D=05&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Bday%5D=24&cHash=e224734da2
Alice Schwarzer ist wütend!
Vorsicht! Hyperbel
24. Mai 2011
Jaja, schon die Überschrift des Artikels ist denkbar unsuggestiv und neutral gewählt. Dennoch, mit ihrem (absichtlich) naiven Verständnis für einen rechtsstaatlichen Strafprozess dürfte Frau Schwarzer jedoch nicht alleine da stehen. Von daher werden ihre haltlossen Diffamierungen des Stafverteidigers bestimmt vielerorts auf fruchtbaren Boden fallen.
koelneruwe
25. Mai 2011
Wo Alice recht hat, hat sie recht: http://neu-news.de/content/Kachelmann-Verteiger-Johann-Schwenn-l%C3%BCgt
Beelzebub
27. Mai 2011
So richtig schmerzhaft peinlich wird’s am Ende des Artikels, wo Frau Schwarzer sich mit großem Erfolg bemüht, das Niveau des bedruckten Fischeinwickelpapiers, für das sie da schreibt, noch zu unterbieten:
Man liest und staunt zunächst über folgendes:
„Nun erklärte der Richter die Schuld für erwiesen und forderte vier Jahre und drei Monate – was allerdings die Strafgewalt des Schöffengerichts überschreitet. Der Richter verwies den Prozess darum an eine höhere Instanz.“
Nun gut, sie tragen beide schwarze Roben mit weißen Hemden darunter, da kann man, Verzeihung: frau schon mal Richter und Staatsanwalt verwechseln. Daher folgender Tip zur Unterscheidung: der seitlich sitzende Robenträger, der Anträge stellt, ist der Staatsanwalt, der in der Mitte sitzende, der über Anträge entscheidet, ist der Richter. Soweit klar?
Und richtig weh tut dann das her: „Genau vier Jahre und drei Monate wegen „schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit einem Werkzeug“ hatte auch die Staatsanwaltschaft…“
Werte Frau Schwarzer, von „Tateinheit“ spricht der Jurist/die Juristin, wenn eine einzige Tat den Tatbestand mehrerer Strafgesetze erfüllt. Aber man, Verzeihung: frau muss nicht unbedingt Jura studiert haben, einfache Grundkenntnisse der deutschenSprache müssten genügen, um zu bemerken, dass nur TATEN miteinander in TATeinheit stehen können, nicht aber Taten und körperliche Gegenstände.
Tja, Frau Schwarzer, es liegt noch sehr viel Arbeit vor Ihnen, wenn Sie das Niveau Ihrer Kollegin Gisela Friedrichsen auch nur annähernd erreichen wollen, deren Artikel im Spiegel zum Verteidigerplaidoyer zu dem Ihren in der BILD-Zeitung zum selben Thema einen Niveauunterschied aufweist, der ungefähr dem zwischen Thomas Mann und Hedwig Courts-Mahler entspricht.
vorstehenden Text habe ich soeben an den Blog von Alice Schwarzer zum Thema Kachelmann-Prozess geschickt. Jede Wette, dass er dort die Zensur nicht passieren wird.