Alice Schwarzer hält sich selbst für die einzig wahre Vertreterin der Frauen in Deutschland und für eine Ikone des Feminismus.
Ich bin zwar zu spät geboren, um dies abschliessend beurteilen zu können, aber schon zu meinen Kinder- und Jugendzeiten definierten sich meine Mutter und ihre Freundinnen (also die erwachsenen Frauen, mit denen ich regelmässigen Umgang hatte) in ihren Beziehungen – die damals noch ganz überwiegend Ehen waren – längst nicht mehr so, wie Alice Schwarzer die „unterdrückte Frau“ noch heute sehen will, um ihre Kampagnen starten zu können. Die konnten sich alle ganz gut gegen ihre Männer durchsetzen und liessen sich nicht vorschreiben, wie und wo sie ihr Leben zu führen hatten.
Und die Mädchen und Frauen, mit denen ich es dann zu tun bekam, die waren reichlich emanzipiert – und haben sich eigentlich nur amüsiert über Frau Schwarzer und ihr feministisches Trash-Blatt „Emma“.
Mit einer dieser Frauen bin ich übrigens nun seit gestern 21 Jahre zusammen – und habe keinen einzigen Tag davon bereut.
Es hat sich also schon vor vielen Jahren etwas verändert in den Beziehungen zwischen sehr vielen Männern und Frauen, und welchen Anteil daran nun gerade Alice Schwarzer hatte, kann ich eben nicht beurteilen; aber ganz sicher war diese gesellschaftliche Entwicklung der Grund, wieso man von Alice Schwarzer nichts mehr hörte – und eigentlich war niemand so böse darüber, was vielleicht einen Rückschluss darauf zulässt, wie gering ihr Einfluss auf diese gesellschaftlichen Prozesse eigentlich war.
Aber vor einiger Zeit tauchte sie plötzlich wieder auf, und dies dann eher in skurrilen Zusammenhängen – und häufig mit dem Wettermoderator Jörg Kachelmann.
Da ist zunächst der Tanzauftritt der beiden im Fernsehen – der heute wohl in erster Linie Herrn Kachelmann peinlich sein dürfte. Aber da sind in erster Linie ihre unsäglichen Auftritte als „Gerichtsreporterin“ für die „Bild“ – (dies allein schon eine Peinlichkeit erster Güte für eine Frau, die sich selbst als Oberfrauenrechtlerin der Republik sieht.
Ergebnis dieser Tätigkeit waren eine Reihe von Zeitungsartikeln und Blogeinträgen der von vielen „Aschwa“ Genannten, die sich spätestens nach ihres Fernsehoutings als einseitig Partei Nehmende wohlwollend nur noch als Realsatire einordnen lassen:
Sehen Sie die Bericht aus der Sendung Panorama gerne noch einmal an, er entlarvt die Feministin auf das Feinste und treibt dabei nicht nur der Kommentatorin ein süffisantes Lächeln ins Gesicht über so viel „Objektivität“:
Irgendwann reichte diese Realsatire dann dem Einen oder Anderen: zunächst einmal sicherlich Herrn Kachelmann selbst, dann aber auch seinem Strafverteidiger Johann Schwenn, der Schwarzer in den Zeugenstand holte und vorführte, dann seinem Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, der diverse einstweilige Verfügungen auf Unterlassung gegen die neue „Bild“-Reporterin beantragte – und zuletzt dem Landgericht Köln, welches solche Unterlassungsentscheidungen „im Dutzend billiger“, wie der Volksmund so schön sagt, gegen Schwarzer erliess.
Die Einzelheiten kann man nachlesen, zusammengefasst auf der Internetseite der Kanzlei Prof. Dr. Höcker: (Klick)
Und irgendwie dachte ich, Alice Schwarzer sei zumindest in diesem Punkt lernbereit, denn sie erweckte den Eindruck, das Interesse am Kachelmann-Prozess und seinen Folgen verloren zu haben.
Aber weit gefehlt: als vor kurzem die ehemalige Gespielin des Wettermoderators und Nebenklägerin im Strafprozess über die Boulevardmedien (ganz vorweg die „Bunte“) öffentlich machte, dass sie von Herrn Kachelmann vor dem Landgericht Frankfurt/Main auf Schadensersatz in Anspruch genommen werde, da tauchte postwendend die Emanze wieder auf… und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als lasse ihre neue Pressemitteilung vom 06.07.2012 (Klick) erhebliche Selbstverletzungstendenzen erkennen; ich jedenfalls werde nicht den Fehler begehen, aus diese Blogeintrag zu zitieren, denn auch solche Zitate reichen im Zweifel aus, um in gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, wenn der Originaltext abmahnfähig ist.
Und ich halte diesen Text für juristisch mehr als angreifbar; dabei sollte man doch von einer Frau, die sich selbst als Journalistin versteht, eigentlich erwarten können, dass sie die grundlegenden Techniken dieses Berufes beherrscht. Legt man solche Massstäbe an, dann verwundert der Text dann doch erheblich: da wird mal kurz die Presseerklärung zu einer mündlichen Urteilsbegründung, die keinerlei rechtliche Relevanz hat, mit einer schriftlichen Urteilsbegründung gleichgesetzt, da wundert man sich, dass nach Klageinreichung in einem Zivilverfahren das angerufene Gericht doch tatsächlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt usw. usw.
Darüber hinaus enthält der Text reihenweise Formulierungen, die sicherlich derzeit in der Kanzlei des Kollegen Prof. Dr. Höcker höchst aufmerksam gelesen werden – und die für mich den Eindruck erwecken, als wenn Alice Schwarzer demnächst erneut Post vom Landgericht Köln bekommen könnte und diese Post auch zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Daneben allerdings ist auffallend, dass die Herausgeberin der nicht mehr sehr erfolgreichen „Frauenzeitschrift“ „Emma“ mit ihrer Argumentation, die Schadensersatzklage des Herrn Jörg Kachelmann gegen die ehemalige Nebenklägerin im Strafprozess diene in erster Linie der öffentlichen Stimmungsmache gegen diese und für das angekündigte Buch des Schweizer Unternehmers über den Prozess, nicht nur ziemlich abstruse Absprachen zwischen dem Kläger und dem Landgericht Frankfurt/Main konstruiert, sondern auch noch eine Meinung verbreitet, die seit einigen Wochen durch diverse Internetforen geistert. Sucht sich da jetzt etwa die Kämpferin für den Feminismus ihre Ansichten im Internet zusammen?
Juristen brauche ich nicht zu erklären, wie abwegig die Argumentation ist, der Termin zur mündlichen Verhandlung sei abgestimmt zum Zweck der Bücherwerbung: zunächst einmal war es nicht Jörg Kachelmann oder seine ihn dort vertretene Rechtsanwältin, die den Prozess und den Termin publik machte, sondern die ehemalige Nebenklägerin und nunmehrige Beklagte. Darüber hinaus liegt es nicht in der Hand eines Klägers, wie das Gericht seine Klage fördert und wann es einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Ein kurzes Nachfragen der Journalistin Schwarzer bei „Jemandem, der sich auskennt“, hätte ihr auch zu dieser Kenntnis verholfen – und damit zum Wissen um die Abwegigkeit ihrer Konstruktion.
Allerdings ist der Vorwurf der Promotion für ein Buch in Richtung des Herrn Kachelmann gerade in diesem Zusammenhang für „Aschwa“ auch noch ein grandioses Eigentor, denn ihr Blogeintrag, in dem sie diesen erhebt, dient eigentlich nur einem Ziel: der Werbung für ein Buch, für welches sie das Vorwort geschrieben hat – und an dem sie deswegen sicherlich nicht ganz finanziell unbeteiligt ist. Ein bisschen besser sollte man seine Werbung schon machen, insbesondere dann, wenn man sich immer als moralische Leitbildgeberin inszeniert – oder schliesst da schlicht jemand von seinem unappetitlichen Verhalten auf andere?
Ich veröffentliche demnächst übrigens KEIN Buch – und die hiesigen Artikel darf man kostenfrei lesen.
Ich wünsche allen Lesern ein schönes Wochenende!
Photo: www.pixelio.de
TK
8. Juli 2012
FYI: Die beiden Links (KLICK) verweisen auf die selbe Seite.
stscherer
8. Juli 2012
Vielen Dank für den Hinweis: ich habe es korrigiert – irgendwie wollte meine Seite den Link auf den AS-Blog nicht annehmen…
Wolfgang
8. Juli 2012
„irgendwie wollte meine Seite den Link auf den AS-Blog nicht annehmen…“
Das kann ich verstehen! 😀
Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
9. Juli 2012
Ein schöner Artikel, der übersichtlich und klar die Rolle der Zensur in Deutschland Heute darlegt. Alice Schwarzer eignet sich bestens dafür, die Zensurregeln zu entwickeln und die Kanzlei Prof. Dr. Höcker in die erste Reihe der Zensoren zu rücken. Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Christian Schertz, bisher auf Platz 1 der Zensuranwälte, wird von Prof. Höcker zurückgedrängt auf die Plätze mehr nach hinten.. Prof. Höcker fehlen allerdings noch die Mimosen und Psychopaten aus der Kunst-, Medien und Showszene. Mehr Geld lässt sich allerdings mit der Zensur aus dem unermesslichen Mandantenreservoir von Kriminellen aus Wirtschaft und Politik verdienen. Es fehlt dann allerdings an möglicherweise gewünschten Öffentlichkeit, weil die Kriminellen lieber im Verborgenen arbeiten.
stscherer
9. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Schälke,
Sie übersehen zwei wichtige Aspekte:
1. Es ist nicht Herr Prof. Höcker, der „zensiert“, sondern es ist das angerufene Gericht, dass auf Antrag eines Betroffenen Regelverstösse sanktioniert. Wollen Sie behaupten, die Gerichte handeln einseitig und unter Verletzung der bestehenden Gesetze? Wohl kaum!
2. Was hier stattfindet, ist keine Zensur im negativen Sinne, sondern die Ahndung von Rechtsverstössen. Es steht jedem frei, im politischen Raum für eine Veränderung der bestehenden Gesetzeslage zu streiten. Aber – um mal ein Beispiel aus dem Fussball zu wählen – ist der Schiedsrichter das Problem, der den vorsätzlich zutretenden Spieler des Feldes verweist?
Ich wünsche Ihnen eine schöne Arbeitswoche!
MfG
Stefan Scherer
Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
9. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Scherer,
zu 1: Die Äußerungsprozesse erfolgen auf Antrag. Zensur begehrt damit der Antragsteller. Das ist der Ausgangspunkt des Zensurbegehrens. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, damit sind auch die beteiligten Anwälte an der Zensur interessiert. Ansonsten könnten die Anwälte das Mandat ablehnen.
Die Gerichte sind natürlich an der Zensur beteiligt. Allerdings nicht nur die Gericht, auch die Öffentlichkeit, direkt oder über die Politik/Politiker, indem diese in vielen Fällen mehr fordert als das Gericht entscheidet. Ähnlich, wie das bei der Todesstrafe, der Entlassung von Sexualverbrecher aus dem Knast etc. der Fall ist.
zu2: Was in Hamburg, Berlin, Köln und anderswo stattfindet ist Zensur gegen die Verfassung und die Gesetze.
Die Zensurrichter/Innen entscheiden wie Strafrichter. D.h. lässt sich etwas verbieten, so wird verboten, unabhängig von der Betroffenheit der Antragsgegner / Beklagten. Die Betroffenheit des Antragsgegners / Beklagten wird nicht berücksichtigt. So ist es in en Strafverfahren. Laut StPO muss aber der Strafrichter selbst recherchieren, die Wahrheit finden. In den Äußerungsprozesse tun das die Richter/Innen nicht. Die Richter/Richterinnen dürfen nur das berücksichtigen, was die Parteien vortragen.
D.h. die Zensurrichter/Innen handeln wie Strafrichter, nutzen aber die ZPO von Zivilverfahren und nicht die StPO, in der der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten von solchen Richten (Strafrichtern) (diese Zensurrichter sind Überzeugungstäter) festgelegt hat.
Zu Schiedsrichter: Auf den Vergleich mit dem Fußballspiel möchte ich nicht eingehen. Falls doch, dann geht es mir nicht um den normalen Fußballschiedsrichter, sondern um den bestochenen. Bestechung im weitesten Sinn kann auch in der Überzeugung / Fanatismus etc. liegen. Nicht umsonst darf wohl bei den Ländersielen kein Richter des am Spiel beteiligten Landes als Schiedsrichter das Spiel führen. Das wäre die Vorschrift aus einer Art Fußball StPO.
Viel Spaß am heutigen Montag
Rolf Schälike
stscherer
9. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Schälike,
wieso sollten Anwälte es ablehnen, Interessen von Mandaten durchzusetzen? Wieso ist es Zensur, wenn berechtigte Anbrüche – in diesem Fall auf Unterlassung von Persönlichkeitsrechten – geltend gemacht werden?
Sie behaupten, „bestochene“ Gerichte (wobei Sie eine eigene Definition des Begriffes mitliefern) würden letztendlich Entscheidungen gegen Verfassung und Gesetzeerlassen. Mit Verlaub, ich sehe das anders: ein Rechtssystem bietet nun einmal Auslegungsspielräume, und mit denen muss auch ich mich abfinden – nehmen Sie die Entscheidung der Mannheimer Justiz, ihre Entscheidungen im Kachelmann-Prozess vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.
So weit Sie die Spielregeln des Zivilprozesses ansprechen, so ist dort eben jede Partei selbst dafür verantwortlich, Alles vorzutragen, was zu ihren Gunsten spricht. Jeder weiss das vorher und kann sich darauf einrichten, auch wenn es manchmal schwerfällt (ich erlebe das gerade am eigenen Leibe, habe ich nämlich soeben einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz auf den Tisch bekommen und versuche verzweifelt, dass schon ergangene Urteil in einer Parallelsache aufzutreiben, um substantiiert vortragen zu können – bei einem Termin morgen früh um 10:00 Uhr…).
Gegen Fehlentwicklungen in einem Rechtssystem sollte man sich stellen – aber man wird keine Veränderungen erreichen, wenn man so einseitig argumentiert wie Sie dies tun. Tatsächlich ähneln Verfahrensordnungen den Spielregeln, wie sie auch im Sport Anwendung finden. Und für beide gilt: sie sind durchaus verbesserungsfähig – auch da wieder die Mannheimer Justiz: derjenige, dessen Entscheidung durch das OLG Karlsruhe aufgehoben wurde, sollte sicher nicht darüber entscheiden, ob diese ihn aufhebende Entscheidung veröffentlich wird oder nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Scherer
Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
9. Juli 2012
Sehr geehrter Scherer,
SSch: Wieso sollten Anwälte es ablehnen, Interessen von Mandaten durchzusetzen?
RS Anwälte übernehmen nicht jedes Mandat, auch wenn es wirtschaftlich von Interesse wäre. Zensurbegehren, erst recht zweifelhafte, übernehmen nicht alle Anwälte. Diese Anwälte werden ihre guten Gründe dafür haben. Nicht jeder Anwalt vertitt Rechte oder Linke. Nicht jeder Anwalt vertritt verurteilte Mörder in den Zensurverfahren. Auch wenn die Rechtslage mehr oder weniger klar ist, und die Finazierung geregelt ist.
SSch: Sie behaupten, “bestochene” Gerichte (wobei Sie eine eigene Definition des Begriffes mitliefern) würden letztendlich Entscheidungen gegen Verfassung und Gesetzeerlassen. Mit Verlaub, ich sehe das anders: ein Rechtssystem bietet nun einmal Auslegungsspielräume, und mit denen muss auch ich mich abfinden
RS: Das ist zu allgemein. Nehmen wir das lustige Beispiel unseres Altkanzlers Gerhard Schröder mit den gefärbten Haaren. In dem damaligen Zensurverfahren musste die beklagte nachweisen, dass die Schröderhaare gefärbt werden. Das konnte sie gemäß ZPO und ohne kriminell zu werden nicht tun. Nach der StPO hätte der Richter eine Probe anordnen dürfen. Da die ZPO das verbietet, darf der Richter nicht einseitig für Gerhard Schröder entscheiden. Denn die beklagte Friseurin hatte gute Gründe von einer Haarfärbung zu sprechen. Sie kann sich geirrt haben. Dann können die Richter meinetwegen die Friseurin verurteilen. Aber es bleibt unklar, hat sie sich geirrt oder nicht. Ich habe auch nichts dagegen, dass auch im Falle einer Haarfärbung das Bekannt machen dieser Tatsache verboten wird. Habe in einer Diktatur gelebt und trotz Zensur nicht schlecht. Nur bei einer solchen Rechtsprechung würde der ZPO genüge getan. Richter Buske hat aber auf der Basis geurteilt, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass die Schröderhaare gefärbt werden. Buske verbat etwas, ohne zu prüfen, ob es die Tatsachengrundlagen hergeben.
SSch: Nehmen Sie die Entscheidung der Mannheimer Justiz, ihre Entscheidungen im Kachelmann-Prozess vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.
RS: Hier wurde nach der StPO verfahren. Das ist o.k.
SSch: So weit Sie die Spielregeln des Zivilprozesses ansprechen, so ist dort eben jede Partei selbst dafür verantwortlich, Alles vorzutragen, was zu ihren Gunsten spricht.
RS: Das sind die bekannten Spielregeln der ZPO. Dann sollen aber die Zensurrichter beide Seiten gleichberechtigt sehen. Weshalb wird bei non liquet der eidesstattlichen Versicherungen im Verfügungsverfahren für den Antragsteller entscheiden? Aus welchem Grund besitzt der Antragsteller diesen Vorteil? Wehalb entscheidet der Zivilrichter wie ein Strafrichter, recherchiert aber nicht nach den Vorschriften der StPO?
SSch:… und versuche verzweifelt, dass schon ergangene Urteil in einer Parallelsache aufzutreiben
RS: Weshalb tut das nicht der Richter, und weist nicht an, dass das Urteil zur Sache gebracht wird.
SSch: Gegen Fehlentwicklungen in einem Rechtssystem sollte man sich stellen – aber man wird keine Veränderungen erreichen, wenn man so einseitig argumentiert wie Sie dies tun.
RS: Die Gedanken zur ZPO, StPO, Zivilrichter, Strafrichter etc. haben wenig mit Einseitigkeit zu tun. Das sind Ergebnisse meiner Forschungsarbeit. Die mesiten geschäftlich ausgerichteten Anwälte sind nach ihren vielen Studienjahren und den beiden Staatsexamina betriebslind. Zur Einseitigkeit gehören immer zwei: der eine, der einseitig handelt und denkt, und der andere, der es einseitig empfindet und deutet. Ich bin in der Lage in scheinbar einseitigen und allgemein bekannten Argumenten, zu denen ich die Ihrigen zähle, die Vielseitigkeit des realen Lebens zu erkennen.
SSch: Tatsächlich ähneln Verfahrensordnungen den Spielregeln, wie sie auch im Sport Anwendung finden.
RS: Möchten Sie das Leben so ausrichten, wie ein Fußballspiel, dann haben wir tatsächlich sehr unterschiedliche Interessen. Ich liebe die Freiheit, die Vielseitigkeit, Widersprüche, Auseinadersetzungen etc. Ist in Fassballregeln nicht zu fassen.
SSch: Derjenige, dessen Entscheidung durch das OLG Karlsruhe aufgehoben wurde, sollte sicher nicht darüber entscheiden, ob diese ihn aufhebende Entscheidung veröffentlich wird oder nicht.
RS: Zur Veröffentlichung von Urteilen mit Namensnennung gibt es sehr unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen. Das ist ein konkretes und ein ganz anderes Thema.
Mit freundlichen Grüssen
Rolf Schälike (RS)
Amy Stern
9. Juli 2012
Sie kann es wirklich nicht lassen. Spekuliert sie aufgrund der drohenden Altersarmut aut Vollpension mit geheizter Zelle?
Frank Georg Bechyna
10. Juli 2012
Stefan Scherer hat hier zwei grundlegende Fakten klar beschrieben, die wir so heute kaum noch finden :
( 1 ) Die grosse und bleibende Bedeutung von Eltern und Elternhaus .
Vieles davon ist seit Ende der 1960er Jahre bis weit in die 1970er Jahre durch eine Soziologisierung sytematisch vernichtet worden . Fürsorgliche Eltern wurden fast über Nacht zu Täterfiguren mit brauner Vergangenheit völlig unreflektiert abgestempelt wie Vieh, das zum Schlachthof getrieben werden soll .
Die von mir damals schon als Kind wahrgenommene Realität sah völlig anders aus . Ich hatte auch keinen “ mütterlichen Grossvater “ ( Schwarzer über Schwarzer ) . Schwarzer hat oft mit solchen künstlichen Formulierungen versucht, das Aufsehen auf sich zu ziehen .
( 1.a. ) Dass Kinder auch ohne leibliche Eltern sehr wertvolle und sogar international hoch angesehene Menschen werden können ist bekannt . Das beste mir bekannte “ Beispiel “ Ist Herr professor Hans Bürger – Prinz , ehemals Direktor der Klinik für Psychiatrien der Hamburger Universität .
(1.b.) Auch Kinder von geschiedenen Eltern erreichen oft Weltruhm und sind wichtige, prägende Persönlichkeiten für andere Menschen . So für mich der weltberühmte , Anfang des Jahres verstorbene Pianist Alexis Weissenberg ( 1929 – 2012 ) .
( 2 ) Kindheit ist für sehr viele Menschen, die ich kenne eine zeit des Reifungsprozesses im Lebenszyklus . Und normale Eltern werden sich kaum vorstellen können, ihren Kindern nicht immer liebende Eltern zu sein . Das ganze leben hindurch . Wertoriemntiert erzogene (!9 Kinder werden mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre eigenen Kinder und sogatr Enkelkinder ganz anders prägen können als solche aus pseudo – intellektuellen Subklturen stammende Sexualaktivistinnen .
Die Literturkritikerin der “ Zeit und Mitarbeiterin des Schweizer Fernsehens 1 , Iris Radisch ( geb. 2. Juli 1959 ) als als dreifache Mutter gerade diese phase der Kindheit in einer Familie sehr anschaulich und mit Liebe beschrieben .
Das ist entscheidend .
Robert Schumann , der von mir so geschätzte Komponist , hat all dies in seinen “ Kinderszenen “ , Opus 15, musikalisch zum Ausdruck gebracht . Kinder sind keine Erwachsenen im Miniformat .
Diese “ Sexualisierung “ wie sie auch von Alice Schwarzer betrieben halte ich für hochpathologisch und aktuell offensichtlich nur noch in der Merkel – CDU für vermittelbar ( ich bin mit kanpp 18 in die CDU und JU eingetreten und weiss, was dort auch (!) geleistet werden könnte . Daher bin ich weider ausgetreten , weil die CDU sehr wenig Christliches “ bietet “ . Der christliche Lebensinhalt ist nicht überholt, sondern die Zielsetzung bestimmter CDU – Kresie . Zur Information : Aktuell gehen in der Grosstadt E rund 9,4 % der Katholiken überhaupt jemals in einen Gottesdienst und etwa 5 % regelmässig . Das ist bei beiden grossen Konfessionen identisch . .) .
( 3 ) Wenn Frau Schwarzer unappetittlich schrill sich zu ihrer Abtreibung bekennt und dann als CDU – Ankängerin an der wahl des Bundespräsidneten teilenehmen darf und sogar eine sechstellige Euro-Simme von der Familienministerin Kristina Schröder geschenkt ebkommt , dann gehört sie- so war es zu lesen- zu den “ einflussreichsten weiblichen Intellktuellen “ in der BRD . Das ist dann einfach nur widerlich .
Starke und auch gerade intellektuell starke, gefestigte Frauen sindalle mütter , die oft unter schwierigsten bedinungen ihre Kinder bestmöglich zur Welt bringen und auch erziehen .
Wer schreit ist nicht “ intellektuell “ !
Über Schwarzer mag man sagen “ Die Dummen sind so sicher ; die Gescheiten so voller Zweifel “ ( B. Russell ) .
Schwarzer , die ein Zufallsprodukt einer einzigen Diskussion mit der argentinisch – deutsch – jüdischen Ärztin ( mit Praxiserfahrung ! ) , Psychologin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Dr. Esther Vilar ( geb. 1935 ) , im TV 1975 geworden ist , hat sich dann ganz im ungeist einer kurzen teitspanne raffiniert selbst vermarktet . Frau Vilars pointierten meinungen muss man nicht folgen, aber s i e war es die international eine sachliche Diskussion um 1970 über das auch intellektuelle wie machtorientierte Verhältnis zwischen Frau und Mann begonnen . Im Falle von Schwarzer darf ich den titale eines Buches von Esther Vilar aufgreifen ( 1977 ) “ Meinungsführerschaft von Lesben “ .
In einen poltisch sehr rechtslastigen Forum über Musik hat ein Autor festgestellt „….Vilar ist durch Schwarzer überwunden worden “ . Das ist Unsinn . Schwatzer ist Hätschelkind gewisser printmedien und auch all dieser sinnlosen, überlauten Talk – Shows, weil sie dort als CDU-nah gewisse Stimmungspsoitionen vertreten muss .
( 4 ) Mit Alice ‚ Malice ‚ Schwarzer ( ‚ Malice ‚ hat über sie der Hambuger FA für Strafrecht J. Schwenn eingeführt ) hat die derzeitige mehrheit in der CDU / CSU eine Recht auf „intauterinees Morden “ ( Autorin eines beitrages auf facebook , Juli 2012 ) freigegeben .
Parallel dazu hat die Bayerische Landesärztekammer in ihrer Berufsordnung für Ärztinnen / Ärzte den “ assistierten Suizid “ aufgenommen ( !! ) und die Katholische Kirch in Bayern schweigt dazu ( Quelle : Prof. Dr. med. Axel W. Bauer , Medizinethiker , auf seiner facebook – Seite ) . ich stimme Herrn kollegen Bauer ausdrücklich zu, dass dies verantwortungslos, ja kriminell ist .
Frank G. Bechyna
DerKritiker2011
17. Juli 2012
@Rolf Schälike
Das oberste Gut unseres Grundgesetzes ist NICHT die Pressefreiheit und das ist gut so.
Kennen Sie den Artikel 1 das Grundgesetz?
Danach steht die Würde des Menschen an oberster Stelle!
Alles andere hat sich diesem unterzuordnen, auch die Pressefreiheit!
Sie können es meinetwegen Zensur nennen. Ich sehe es aber so, dass die Pressefreiheit grenzen haben muss!
Wenn Sie andere Spielregeln haben wollen, müssen Sie sich dafür einsetzen, dass das Grundgesetz geändert werden soll,
Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
16. September 2012
@DerKritiker2011
Es ist tatsächlich gut, dass die Menschenwürde an erster Stelle steht.
Zensur gehört aber zur Entwürdigung des Äußernden. Muss der Äußernde zusätzlich Tausende von Euronen zahlen wird dieser noch mehr entwürdigt.
Klagen wegen unangenehmen Äußerungen tun meist Mimosen, fragwürdige Geschäftemacher, Betrüger und fiese Typen. Diese interessieren sich sehr wenig um die Würde des Menschen.
In Äußerungsprozessen gewinnen diese.
Die Äußerungsprozesse entwürdigen am laufenden Band. Die Zensurrichter sind Täter.
DerKritiker2011
18. Oktober 2012
@RolfSchaelike
„Zensur gehört aber zur Entwürdigung des Äußernden. Muss der Äußernde zusätzlich Tausende von Euronen zahlen wird dieser noch mehr entwürdigt.“
Schöner Unsinn. Man kan also beliebige Leute beleidigen und dann darf man sich selber auf die Menschenwürde berufen?
Das ist doch wohl nicht Ihr ernst!
Selbst wenn Ihre Behauptung stimmt, muss ein Richter dann abwägen. Und das Ergebnis sollte für einen vernünftig denkenden Menschen sonnenklar sein, die Abwägung fällt dann in der Regel zu ungunsten des Störers aus.
Ihre Anmerkung bzgl. der Personengruppe zeigt, dass Sie die Prinzipien eines Rechtsstaats schlicht und einfach nicht verstanden haben.
Rolf Schälike
15. Juni 2013
@DerKritiker2011. Was für ein Unsinn. Die meisten Zesururteile haben nichts mit Beleidigung und Schmähung zu tun. Googlen Sie mal nach „324 O“ und lesen Sie sich die Urteile durch.