Ein Versäumnisurteil über 1,12 EUR!

Posted on 22. September 2011

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© Kai Niemeyer / pixelio.de

Das dürfte den finanziellen Minusrekord meiner komplett gewonnenen Rechtsstreite darstellen: heute habe ich vor dem Arbeitsgericht ein Versäumnisurteil über 1,12 „erstritten“.

Aber machen Sie sich keine falschen Vorstellungen, es war keine „Prozesshanselei“, sondern ein Ergebnis, dass so inzwischen bei vielen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Ende steht (wenn auch nicht so krass):

Arbeitgeber scheinen es nicht mehr als ihre Pflicht anzusehen, an der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dieses zeitnah und in geordneter Form abzurechnen, den Restlohn auszuzahlen und die Arbeitspapiere zur Verfügung zu stellen – und der Arbeitnehmer bekommt massive persönliche Schwierigkeiten, weil er die Unterlagen nicht vorlegen kann, nicht weiss, ob er korrekt kranken- und sozialversichert war – ganz zu schweigen vom Loch in seinem oft schmalen Geldbeutel durch die fehlenden Zahlungen.

So war es auch hier: ein sehr kurzes Arbeitsverhältnis endete, und der Arbeitnehmer hatte bis dahin weder Gehaltsabrechnungen noch sonstige Unterlagen erhalten – die Lohnzahlungen waren nur Abschläge.

Tröpfchenweise gingen dann Verdienstabrechnungen ein – aber keine Zahlungen. Ich habe dann die Differenzsummen eingeklagt, worauf ein paar weitere Unterlagen eingingen. Als ich die Klage dann um die fehlenden Unterlagen erweiterte, gingen die Zahlungen ein. Daraufhin erklärte ich die Zahlungsanträge bis auf den Zinsanspruch (1,12 EUR) für erledigt – und kurz vor dem heutigen Gütetermin gingen die  fehlenden Unterlagen ein…

Kurz habe ich überlegt, ob ich die ganze Klage für erledigt erkläre, aber erstens: warum eigentlich? und zweitens: es fehlten noch die Überstundenabrechnungen und Auszahlungen. Da hatte ich kleine und am Ende trügerische Hoffnung, der Gegner werde vielleicht bei Gericht erscheinen und man könnte das gleich mit vergleichen – denn für einenAntrag konnten die Fristen nicht gehalten werden.

Ja, Pech gehabt, machen wir also weiter – wahrscheinlich wird das Verfahren über die Überstunden ähnlich enden…

Heute nachmittag habe ich noch so einen „Kracher“: ein anwaltlich vertretener Beklagter erteilt in einer Unterhaltsabänderungsklage ebenfalls nur tröpfchenweise Auskunft – und die Klägerin hat aufgrund ihrer Erfahrungen aus der Vergangenheit die nicht ganz unberechtigte Sorge, man verschweige Einkommen. Und so will sie es genau wissen – Ihr gutes Recht, aber leider mein nächstes Pech: kann ich nämlich nicht einfach das Einkommen schätzen, sondern „darf“ heute den Auskunftsantrag in der Stufenklage stellen.

Was soll es, manchmal ist der Weg zum Recht eben mühselig!

Photo: www.pixelio.de