Manchmal ist im Leben wirklich Fremdschämen angesagt, und wenn man sich die Prozesse in Mannheim um und gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann anschaut, dann weiss man garnicht, für wen man sich zuerst und für wen man sich am meisten fremdschämen soll.
Da war zB. der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der Blutspuren des inzwischen Freigesprochenen am angeblichen Tatmesser behauptete, die es nie gegeben hat (noch nicht einmal DNA-Spuren wurden gefunden), da war der langmähnige Staatsanwalt mit hoher Diskantstimme, der dem Angeklagten die Darlegungs- und Beweislast zuschob, den Prozess gnadenlos gegen die Wand fuhr und dafür inzwischen auch noch befördert worden ist, da war die Reise nach Jerusalem, Verzeihung, in die Schweiz, die „SeidlingBockBültmann“ (so die neue, höchst inoffizielle Bezeichnung für das Dreigestirn, welches am Landgericht Mannheim Strafkammer übte) inszenierten, der beisitzende Richter, der sich öffentlich darüber wunderte, warum die Nebenklägerin, die inzwischen zur Frau ohne Namen mutiert ist, so schlecht log, usw. usw. …
Da war aber auch der Ermittlungsrichter, der später den Beschluss des OLG Karlsruhe zum Geheimpapier erklärte, und da ist überhaupt das Landgericht Mannheim selbst im Schulterschluss mit der „Kavallerie der Justiz“, der Staatsanwaltschaft Mannheim, die bis heute das Urteil im Giftschrank verwahrt – mit einem Blick auf diese juristische Provinz weiss man immerhin, warum die EU den Friedensnobelpreis nicht bekommen hat, weil in ihrem Territorium Alles so rechtsstaatlich abläuft…
Aber wenn man glaubt, man habe sich genug fremdgeschämt für diese Prozesse, für diese Justiz, für eine Reihe von Akteuren in diesen Possenspielen – dann tauchen neue Umstände und Personen auf: neue Sterne am Justizhimmel der Kachelmann-Prozesse in Mannheim erscheinen in Form der neuen Prozessvertreter der ehemaligen Nebenklägerin, deren Namen man nicht mehr nennen darf – und in Form der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim, welche sich wohl bei den dortigen Strafrichtern angesteckt hat…
Schauen wir etwas näher hin: da wäre zunächst RA M.Z. aus Schw. bei Mannheim (keine Namen bitte, wahrscheinlich Alle geheim und deren Nennung verboten), der jetzt mit vielen Pfeilen im Köcher aktiv ringt – und dies nicht nur auf der Matte, sondern auch im Gerichtssaal. Kollege M.Z. jedenfalls reichte mal kurz und schneidig zwei Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen ein – natürlich beim Landgericht Mannheim, sozusagen Heimmatte bzw. Heimspiel für ihn und Frau Namenlos. Aber damit nicht genug, einen der beiden Anträge stellte er inzwischen ins Internet, und da kann man höchst Erstaunliches lesen:
- Die ehemalige Nebenklägerin, deren Namen man nicht mehr nennen darf, sei zwar Radiomoderatorin, jedoch dies nur bei einem kleinen regionalen Rundfunksender – wo sie immerhin Gehalt beziehe, wie man dem beigefügten Nachweis wohl entnehmen kann, und die Kirchensendungen nicht für Gotteslohn abhalten müsse (der Wettermoderator steht ja als Dukatenesel nicht mehr zur Verfügung). Aber als Moderatorin eines Rundfunksenders – mit eigenen Unterschriftenkarten, wie man dem Internet allgefällig entnehmen kann – sei sie keine öffentliche Person. Da reibt man sich doch die Augen, oder?
- Aber zu einer öffentlichen Person werde sie auch nicht, weil sie eine seitenlange Homestory samt Titelblatt im Boulevardblatt „Bunte“ unter Einbezug von vielen, vielen Hochglanzphotos abgeliefert habe. Dort sei nämlich auch nur ihr richtiger Vorname (nein, der ist nicht „Jutta“, sonder „Pieps“, wenn man dem SWR trauen darf) genannt worden, ihr Nachname allerdings nur mit dem ersten Buchstaben.
- Ihr richtiger Name sei nie erschienen – nun gut, fast nie, nur in der „Emma“, also in der Zeitschrift, für die Alice Schwarzer verantwortlich zeichnet, die Dame, die sich durch besonders sinnbefreite Unterstützung der Nebenklägerin im Kachelmannprozess (deren Name nicht mehr genannt werden darf, erwähnte ich das schon?) und für Rechnung der „Bild“-Zeitung hervorgetan hat. Und diese Namensnennung sowohl in der Printausgabe (Restauflage des sich auf dem ganz absteigenden Ast befindlichen Blättchens um die 40.000 Stück) als auch in der Internetveröffentlichung (die inzwischen pfeilschnell gelöscht wurde) sei ja von der Dame, deren Namen man nicht mehr aussprechen darf, nicht legitimiert worden. Hat Herr Kachelmann eigentlich seine Namensnennung im Rahmen des Prozesses (zuerst wohl durch die Saatsanwaltschaft Mannheim, wenn ich mich richtig erinnere) irgendwann legitimiert, so fragt man sich doch ausserhalb Mannheims da doch sofort…
Ja, aber nur allein mit solchen „Argumenten“, da will es der Freizeitringer dann doch nicht belassen – es folgt noch ein schlanker Hinweis auf die „Esra“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 21. 6. 2005 – VI ZR 122/04).
Haken wir kurz hinten ein: beim Bezug auf den BGH erscheint die Spurensuche des Kollegen M.Z. aus Schw. bei Mannheim nach meiner Einschätzung nun nicht gerade besonders zielführend, denn bei der dortigen Entscheidung ging es um Personen, die sich mitnichten in das Licht der Öffentlichkeit gedrängt haben, sondern erst durch die Veröffentlichung des Romans erkennbar wurden, und zwar nur für einen sehr begrenzten Familien- und Freundeskreis. Und von einer tatsächlichen Namensnennung im dort sanktionierten Roma ist in der Entscheidung nun schon mal garnicht die Rede – aber von der „Esra“-Entscheidung sehr häufig in den einschlägigen juristischen „Kochbüchern“, den Formularsammlungen, aus denen man sich schnell mal Begründungen herausschreibt, wenn einem selbst nichts wirklich Berauschendes einfällt.
Aber halten wir uns nicht mit solchen juristischen Spitzfindigkeiten auf, beschäftigen wir uns lieber nach diesem kurzen Exkurs zu einer wissenschaftlichen Nullspur mit den angeblichen „Sachargumenten“. Und da finde ich es schon interessant, wie dünn diese „Pfeile im Köcher“ des Kollegens sind, muss er doch einräumen, dass sich die Frau mit dem nicht mehr aussprechbaren Namen selbst in eines der grössten Boulevardblätter der Bundesrepublik gedrängt und die Veröffentlichung ihres Namens im Emanzen-Kampforgan „Emma“ fast ein Jahr geduldet hat.
Aber anscheinend braucht man beim Landgericht Mannheim gar keine Argumente, wenn man aus dem nahegelegenen Schw. kommt und es gegen Herrn Kachelmann geht. Das Landgericht jedenfalls erliess prompt die gewünschte einstweilige Verfügung. Nun, da führt der Herr Ringer ja definitiv nach Punkten – wenn auch der Gegner noch garnicht auf der Matte war. So ist das anscheinend in der Kurpfalz – von der ich bisher eigentlich nur die gleichnamigen Kekse von Aldi kannte, und inzwischen ob meiner sonstigen Nichtkenntnis eine gewisse Erleichterung durchaus verspüren kann.
Werfen wir einen Blick auf die „Begründung“ des Landgerichts Mannheim, die RA M.Z. aus Schw. bei Mannheim ja auch veröffentlicht hat – und reiben uns umgehend die doch noch nicht so trüben Augen: aus dieser Begründung ergibt sich zur Frage der Veröffentlichung des Namens der Frau, die inzwischen keinen Namen mehr hat, in der Postille „Emma“ genau Folgendes:
GARNICHTS! Nichts, keine Zeile, kein Wort, kein Buchstabe, nichts, Null!
Als wenn die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.06.2006, Az. VI ZR 259/05 überhaupt nicht existieren würde, obwohl diese nun tatsächlich einschlägig wäre – Näheres finden Sie zB. hier: Das Buch Kachelmann und die einstweilige Verfügung der Claudia D.: Und schon wieder wird das Oberlandesgericht Karlsruhe helfen müssen… « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes.
Auch die Erkenntnis, dass der Name der Dame, die inzwischen ohne diesen Namen dastehen will, in diversen anderen Informationsmedien genannt wurde, scheint am Landgericht Mannheim komplett vorbei gegangen werden. Es mag sich bis in die Kurpfalz noch nicht herumgesprochen haben, aber in der EU, aber eigentlich weltweit und dementsprechend auch zumindest ausserhalb von Mannheim hat sich die Informationstechnologie seit der Steinzeit weiter entwickelt: wir haben Internet! Und dieses Internet mit seinen Blogs, seinen Foren, seinen Homepages stellt einen Teil der Öffentlichkeit dar, und wer den Namen der Dame, die ihn nicht mehr hören will, in diesem Internet googelt, der findet massenhaft Einträge genau zu dieser Dame und dem Namen, der nun noch nicht einmal mehr geflüstert werden darf.
Und warum findet man diese Einträge im Internet, in der ersten Presseerklärung des Landgerichts Mannheim nach dem Freispruch des Jörg Kachelmann (UPS!), im Alice-Schwarzer-Sprachrohr „Emma“?
“(Wenn) der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen (tritt), (dann) wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt (er) dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird.”
Was für ein Satz – Juristendeutsch, schwer verständlich, sperrig, richtig, für das Landgericht Mannheim wohl trotzdem nicht nachvollziehbar.
Aber nun, es geht noch weiter, diese Einschränkung des Bestimmungsrechts dürfte spätestens nach der Hochglanzstory in der Bunten bei Frau without a name eingetreten sein, denn tatsächlich,…
“Wer sich im Wirtschaftsleben (oder eben im gesellschaftlichen Leben, Anm. d. Verf.) betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (…). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten.”
Und, wer hat das erfunden? Nein, nicht die Schweizer, und schon gar nicht ein bestimmter Schweizer (nun gut, 5,00 Euro in die Kasse für besonders flache Anspielungen), es ist der BGH – aber da sich das Landgericht Mannheim wohl noch nicht einmal um das OLG Karlsruhe schert (wie man dem Buch von Miriam und Jörg Kachelmann durchaus entnehmen könnte), schert es sich eben auch nicht um den Bundesgerichtshof.
Doch damit nicht genug, sogleich wird die 3. mannheimer Zivilkammer auch noch in ihrer Begründung, die immerhin epochale 6 Absätze umfasst, sachverhaltsschöpfend tätig: tatsächlich soll nämlich die in einer Boulevardzeitung abgedruckte bildliche Darstellung der Dame, deren Namensnennung gleich Beschlüsse des LG Mannheim nach sich ziehen kann, deswegen dem Unterlassungsanspruch nicht entgegen stehen, weil sie dadurch nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei….
Das ist ja jetzt mal unorthodox – ok, ich gebe zu, diese Formulierung geklaut zu haben; aber so zum an den Kopf fassen die Entscheidung des Schiedsrichter in der 31. Minute des gestrigen Länderspiels war (Irland-Deutschland im 11FREUNDE-Liveticker | 11 Freunde), so ist es auch diese Begründung der mannheimer Kammer: die Zeitschrift „Bunte“ hat eine Auflage von rund sechshundertfünzigtausend (650.000!!) Exemplaren (Bunte – Wikipedia), und auf sämtlichen Titelblättern dieser 650.000 Zeitschriften war die Namenlose abgebildet: in Farbe, wohlgemerkt! Und dadurch ist sie nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar?
Ausserhalb der Kurpfalz gibt es für diese unorthodoxe (siehe oben) Begründung des Landgerichts Mannheim eigentlich nur drei (teilweise ebenfalls unorthodoxe) Erklärungen:
- die 650.000 Exemplare sind genauso unerheblich wie die 40.000 „Emma“-Heftchen mit Namensnennung, durch so ein bisschen Verbreitung entsteht keine Öffentlichkeit.
- Photoshop hat so was von ganze Arbeit geleistet, dass die Bilder in der „Bunten“ mit dem Original nicht, aber auch garnichts gemein haben und deswegen anhand dieser Bilder niemand die Frau, dessen Namen ich lieber auch nicht nenne, obwohl man ihn in der Emma und im Internet unschwer nachlesen kann, erkennen kann.
- eine Erklärung, die ich hier aus Selbstschutz lieber nicht schreibe.
Wie gesagt, erhebliches Fremdschämen ist angesagt.
Da bleibt der Auftritt vom Papa des RA M.Z. aus Schw. bei Mannheim, des Kollegen R.Z., natürlich auch aus Schw., zusammen mit der Kollegin K.S. (Sie ahnen es, aus Schw.) auf der Buchmesse in Frankfurt am gestrigen Tag eine kleine, aber doch lustige Randnotiz. Da hat der Kollege schon mal einen grossen Auftritt (warum auch immer) vor Augen – und dann erscheint er dort unter den ganzen iPhone-Trägern mit Lederhut und Tiermusterkravatte, wobei auch seine Kollegin auf dem Photo nicht wirklich liebenswert rüberkommt (Klick und Klick).
Mal ehrlich, bei diesem Auftritt in Verbindung mit diesem Gesichtsausdruck muss man sich nicht wundern, wenn ein bärbeissiger Ordner den beiden Anwälten auf Leserreise den Zugang zur Pressekonferenz verwehrt – die arme Miriam Kachelmann hätte sich ja bei deren Anwesenheit ähnlich unwohl gefühlt wie bei der völlig überflüssigen, aber dennoch in extenso ausgeweiteten Befragung durch „SeidlingBockBültmann“…
Allerdings frage ich mich verzweifelt: was machen die beiden da vor Ort, wo man das Buch doch ungeschwärzt in jeder gut sortierten Buchhandlung erwerben kann? Es gibt doch sicherlich angenehmere Ziele für den jährlichen Kanzlei-Ausflug… nachdem sich der nicht nur mit dem Recht ringende Sohn und Kollege schon „absentiert“ hat – das Wort habe ich schon seit meiner Schulzeit und dem grossen Latinum nicht mehr gehört, es macht einen ausgesprochen eloquenten (ja, ich kann das auch mit den fremden Worten) Eindruck.
Jedenfalls für Spannung ist gesorgt in Mannheim…. und wir werden uns nicht das letzte Mal fremdgeschämt haben für den einen oder anderen Akteur dort, vermute ich.
Photo: www.pixelio.de
PS: Ich möchte doch per Stand 13.10.2012 – 15:15 Uhr schon einmal auf folgenden Link aufmerksam machen:
http://www.strafrecht-schwetzingen.de/files/Beschluss_10_10_12.pdf
Dort findet man den vollständigen Antrag des RA aus Schw. sowie den Beschluss des LG Mannheim. Und man findet auch Folgendes:
Also, ich war es nicht!
Update: Da der wohl auch mit den Tücken des Einstellens von Anträgen im Internet ringende Kollege seinen Eintrag inzwischen abgeändert hat, habe ich den in seinem ursprünglichen Antrag nicht unkenntlich gemachten Namen der Frau Pieps ebenfalls verpiepst – Verzeihung: verpixelt – ist ja so schon peinlich genug für den Spochtskameraden Z.
Andreas
13. Oktober 2012
Großes Lob für diese Analyse!
CSD :-)
13. Oktober 2012
zweiter Beschluss und Antrag?!
Klicke, um auf Beschluss_11_10_12.pdf zuzugreifen
stscherer
13. Oktober 2012
Tatsächlich!
Weitgehendes Antrags- und Beschlussrecycling, wie mir scheint.
Dann haben es Hernn Kachelmann Anwälte, Allen voran Prof. Höcker, ja einfacher, brauchen Sie nur 1x zu antworten.
Dass es natürlich zwischen der Nennung eines Namens durch eine Person, die mit der genannten Person einmal ein (sexuelle) Beziehung hatte und der Nennung des Namens in einem Buch einen recht erheblichen Unterschied gibt, scheint sich allerdings bis in die Kurpfalz auch noch nicht herumgesprochen zu haben. Alles ein Aufwasch dort, man steht fest zusammen gegen Zugereiste…
lotzejong
13. Oktober 2012
Ja, sehr erhellend! Danke
RitaEvaNeeser
13. Oktober 2012
Herr RA Scherer, ich bin ja nur eine LaiIN, nun lese ich in dem Antrag der Rechtsanwälte der Frau deren Namen man nun nicht mehr nennen darf folgendes:
Die Beklagte ist Radiomoderatorin bei dem kleinen regionalen Sender „…. …..“
Wieso ist sie auf einmal eine Beklagte, wenn sie in den anderen Punkten immer die Antragstellerin ist?
Klicke, um auf Beschluss_10_10_12.pdf zuzugreifen
stscherer
13. Oktober 2012
Ich habe Ihre Beitrag ein bisschen redigiert, nicht, dass sich noch der regionale Rundfunksender aufregt.
Mit den Bezeichnungen geht es bei dem ringenden Kollegen wohl ein bisschen durcheinander.
Im Strafverfahren war die Namenlose Nebenklägerin.
In den Verfahren gegen sie war sie Antragsgegnerin bzw. Verfügungsbeklagte.
Hier ist sie Antragstellerin oder Verfügungsklägerin.
im Zivilverfahren des Herrn Kachelmann, welches ja in der 2. Hälfte des Monats Oktober in Frankfurt verhandelt werden soll, ist sie Beklagte.
Peer
13. Oktober 2012
Die einen dürfen nicht, andere dürfen wohl, weil kein richterliches Verbot für sie explizit ausgesprochen wurde.
stscherer
13. Oktober 2012
Sorry, die Seite, auf die Ihr Link verwiesen hat, hat kein Impressum im eigentlichen Sinne. Ausserdem wird dort die Namenlose per Photo und unter voller Namensnennung aufgeführt. Deswegen habe ich ihn gelöscht.
Das ist ausdrücklich KEINE Wertung bzgl. der zitierten Seite. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.
Simsa
13. Oktober 2012
Der Witz ist, dass anscheinend der richtige Name der Frau im Antrag ihres Anwalts (http://www.strafrecht-schwetzingen.de/files/Beschluss_10_10_12.pdf) 1x nicht anonymisiert ist.
stscherer
13. Oktober 2012
Ja, das ist es tatsächlich.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es derzeit in Schw. rund geht. Wenn man Miriam Kachelmann glaubt, dann hat die Möbelindustrie bald wieder einen Auftrag.
RitaEvaNeeser
13. Oktober 2012
Betrifft Ihre Antwort:
Gehe ich recht in der Annahme, dass- jetzt nur im vorliegenden Antrag- die Bezeichnung „Beklagte“ ein Fehler ist.
Und darf das passieren?
Frank Georg Bechyna
13. Oktober 2012
Der Antrag von Zipper und Coll, , Rechtsanwälte , Schwetzingen , enthält für jeden lesbar den Klarnamen der Mandantin aus demselben Ort .
Wenn eine “ Claudia “ die Antragstellerin ist, dann muss es in Schwetzingen nur eine Frau mit diesem Viornamen oder Künstlernamen geben . Ob dieser Antrag nicht einen wesntlichen Formfehler enthält , wird dann im Widerspruchsverfahren zu klären sein oder vor dem OLG Karlsruhe .
Tatsache ist, dass es schon vor dem Strafverfahren gegen Herrn Kachelmann mindestens einen Interneteintrag geb, in dem der volle Namen von Frau …. mit Wohnortsangabe stand und noch steht .
Ad informationem : Die Berichterstatterin des Prozesses gegen Herrn Kachelmann , der mit einem Freispruch endete und in dem das Revisonsbegehren sowohl von der STA Mannheim wie Frau …. selbst ( damals vertreten durch eine Herrn RA Franz ) Daniela Bültmann ( geb. 1965 ) war laut den offiziellen – nachlesbare n- Angaben ab dem 27. Februar 1997 Staatsanwältin in Mannheim gewesen .
Rudolf Neff
14. Oktober 2012
Ich habe ein e-Book gekauft. Dort ist der Name der Namenlosen nicht geschwärzt. Hat denn Ihr Kollege vergessen diesen Tatbestand einzuklagen? Oder wie verhält sich dies?
RitaEvaNeeser
14. Oktober 2012
Ihre Kollegen in Schwetzingen recherchieren einfach schlampig.
Da lese ich folgendes Zitat:
Die Antragstellerin wurde in der Öffentlichkeit -so auch in einem aktuellen Beitrag in dem Magazin der Spiegel – stets unter Abkürzung des Zunamen Claudia——-benannt
Zitat Ende
Nun , das mag für den aktuellen Artikel wohl stimmen.
Es ist aber eine Tatsache, dass man den vollen Namen und die Adresse der Mandantin durch aus auch beim Spiegel finden kann
Ein wenig bei älteren Artikeln schmökern und Bingo!
Seite und Link wurde heute 14.10.2012 gefunden . Der Beitrag ist dort seit dem 27.5.2011 eingestellt.
cepag
15. Oktober 2012
Chapeau, Herr Kollege! Den Beitrag habe ich mit Genuss gelesen. Im übrigen haben die Schwetzinger Kollegen aus ihrer ins Netz gestellten Antragsschrift die weiteren Buchstaben hinsichtlich des Nachnamens der Antragstellerin nach dem D…. mittlerweile geschwärzt. Die immense Peinlichkeit ist also aufgefallen.
stscherer
15. Oktober 2012
Vielen Dank für das Lob!
Die Frage ist, ob eine nachträgliche Löschung – sei es nun in der „Emma“ nach Monaten, sei es bei dem ringenden Kollegen Z. aus Schw. bei Mannheim nach Tagen, noch hilfreich ist. Kann man die Büchse der Pandora wieder schliessen?
Im übrigen geht die gesamte Argumentation nach meiner Einschätzung sowieso an der Sache vorbei: es kommt nicht darauf an, ob die Namensveröffentlichung von der betroffenen Person gewollt ist oder nicht, sondern darauf, ob die Öffentlichkeit ein Interesse an der Veröffentlichung hat. Der absentierende Kollege und mit ihm das Landgericht Mannheim steuern (mal wieder) in die falsche Richtung: eine Person, die sich so massiv in die Öffentlichkeit begibt wie Frau Pieps muss dulden, dass sie bei einer Auseinandersetzung mit ihrem öffentlichen Auftritt auch beim Namen genannt wird.
Die einschlägige Entscheidung des BGH (Urteil vom 21. 11. 2006 – VI ZR 259/05), die ich ja schon zitiert habe, ist da eindeutig:
1. “Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird.”
2. “Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (…). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten.”
Aber ob dass das LG Mannheim wird nachvollziehen können.
Mal sehen, vielleicht geben die durch den Spochtskameraden Z. angekündigten weiteren Verfahren Aufschluss, ob man in der Justiz in Mannheim inzwischen JURIS bemüht hat… Zeit genug war ja jetzt.
B. Müller
15. Oktober 2012
Höchst amüsant finde ich folgenden Satz im zweiten Antrag: „Der Schutz der Intimsphäre ist absolut.“ Ja, außer für den ehemaligen Angeklagten! Angesichts der Fragen, welche die 5.Strafkammer des LG Mannheim im Prozess hinter verschlossenen Türen so gestellt hat, mussten die Kollegen Zivilrichter wahrscheinlich auch kräftig darüber lachen.
Übrigens finde ich es eine wunderbare Idee, fortan von „Frau Pieps“ zu sprechen, was wesentlich schöner klingt als der alte Name. Danke für die Anregung, Herr Scherer.
stscherer
15. Oktober 2012
Ok, dann einigen wir uns auf „Frau Pieps“.
Vielen Dank für Ihr positives Feedback!
muerbchen1
16. Oktober 2012
Guten Morgen,
Frau *Pieps* ist mit vollem Namen außerdem noch im Wiki-Eintrag nachlesbar.
http://wikimannia.org/Kachelmann-Prozess
Ansonsten, interessant weiterhin das Thema „Kachelmann“ hier zu verfolgen. Dabei ist der Typ an sich für mich uninteressant, aber der Prozeß und das, was im Moment so am Laufen ist, wecken immer mehr meine Neugier und noch einiges mehr. 😀
Zumindestens habe ich großes Verständnis, daß Herr Kachelmann weiterhin die Öffentlichkeit sucht – nur fraglich, ob er bei allem Agieren ein glückliches Händchen beweist. 😉
muerbchen1
17. Oktober 2012
Guten Abend,
Ist dies eigentlich schon Thema gewesen?
„E-Mail mit brisanten Daten an Medienvertreter verschickt –
Eigener Anwalt stellt Kachelmanns „Ex“ bloß“
„[….]In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der streng vertraulichen Verfahrensakte.
Versendet wurde die Mail vom Account des Schwetzinger Anwalts Manfred Zipper, dessen Kanzlei Zipper & Collegen Claudia D. in Medienangelegenheiten vertritt.[….] “
http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html
😀
PeterM
19. Oktober 2012
Kein Anwalt wird eine Aktion, wie sie in „meedia“ dargestellt wurde, d.h. die Versendung vertraulicher Unterlagen an die Presse, auf eigene Faust unternehmen, sondern – wenn überhaupt – nur auf Vorschlag und in Abstimmung mit seiner Mandantschaft.
Die sorglose Versendung von Prozeßakten durch den Anwalt wirft die Frage auf, ob das nicht einfach die Fortsetzung einer durch die Nebenklage geübten Praxis aus dem Gerichtsverfahren ist.
Der addressierte Journalist empfand den mitgelieferten Befragungsauftrag des Anwalts für Kachelmanns Pressekonferenz möglicherweise als Zumutung und wollte sich nicht instrumentalisieren lassen.
muerbchen1
26. Oktober 2012
Aus Frau *Pieps* wird wieder Frau ******* ******. 😀
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-darf-namen-seiner-ex-geliebten-wieder-nennen-a-863614.html
stscherer
6. November 2012
Ja, das ist wohl so – trotzdem möchte ich deren Namen hier nicht nennen daher meine Editierung. Ich bitte um Verständnis